In Vorarlberg werden täglich hunderte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Allein in Dornbirn dokumentierte die Bezirkshauptmannschaft im vergangenen Jahr rund 34.000 Missachtungen. Die Folge: eine sogenannte Anonymverfügung. Das bedeutet, dass es für uns unerheblich ist, wer mit dem Fahrzeug unterwegs war. Der Fahrzeughalter muss eben die Geldstrafe begleichen, erklärt Joachim Kerschbaumer, Leiter der Strafabteilung. Mithilfe dieser Verfügungen können langwierige Strafverfahren umgangen werden. Wer allerdings häufiger auffällt, muss sich dennoch auf ein Verfahren einstellen.
Erhöhte Geschwindigkeit
In ganz Vorarlberg wurden im letzten Jahr knapp 133.500 Geldbußen versendet. Geschwindigkeitsübertretungen machen dabei den größten Anteil aus, weiß Kerschbaumer. Falschparker würden hingegen eher selten belangt. Bei Erstbegehungen können sich Verkehrssünder im Strafenkatalog über die zu erwartende Strafhöhe informieren. Es handelt sich hierbei jedoch um Mindestbeträge. Sobald Verkehrsteilnehmer von einem Beamten persönlich angehalten werden, kann es teurer werden, verrät der Beamte.
Gleichwohl können sich auch mehrere Strafbestände summieren. Beispielsweise beim Falschparken. Wer in der Nähe eines Zebrastreifens steht und dadurch auch noch andere Personen gefährdet, muss mit einer höheren Strafe rechnen.
Strafen, Strafen, Strafen
Der Strafenkatalog regelt alle möglichen Delikte. Wer den Verkehr etwa durch unbegründetes Langsamfahren behindert kann mit 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Hupen, obwohl es für die Sicherheit nicht erforderlich ist, kann schnell 20 Euro kosten. Und wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, muss bei einer Kontrolle mindestens 30 Euro zahlen.
Bei Geschwindigkeitsübertretungen kommt es auf jeden Stundenkilometer zuviel an. Beträgt das Bußgeld innerorts bei einer Überschreitung von bis zu sieben km/h noch 15 Euro, sind es ab acht km/h bereits 25 Euro. Die von den Bezirksbehörden eingetriebenen Bußgelder fließen zu einem großen Teil in die Straßenerhaltung. Die Einnahmen wurden unter anderem für neue Straßenbeläge und Beschilderungen sowie für neuartige Bodenmarkierungen verwendet, veranschaulicht Kerschbaumer die Einsatzmöglichkeiten. Ein kleiner Teil kann bei Sonderbestimmungen auch der Polizei zu Gute kommen.
Internationale Strafen
Im Ausland unterscheiden sich die Straßenverkehrsordnungen allzu oft von der österreichischen. In Irland dürfen zum Beispiel keine Schneeketten verwendet werden. Und in Luxemburg dürfen Navigationsgeräte nur noch am linken und unteren Bereich der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, sodass sie das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen. Wer sich nicht an die Regel hält, wird mit einer Strafe von bis zu 49 Euro belastet. (VN-HEY)
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