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Rasche Verurteilung für den "schnellen Ahmed“

Schwarzach - Freunde nennen den 27-jährigen Türken aus Rankweil den „schnellen Ahmed“. Warum lässt sich nur vermuten. Weil er so schnell rückfällig wird? Immerhin hat der „schnelle Ahmed“ bereits sieben Vorstrafen, sechs davon einschlägig.

Am 31. Oktober vergangenen Jahres wurde er – wieder einmal – bedingt entlassen. 30 Monate hatte er damals ausgefasst für eine Einbruchsserie. Zehn Monate und 15 Tage wurden ihm nachgelassen. Bedingt auf drei Jahre. Ab März ging der „schnelle Ahmed“ wieder auf Tour. Allerdings hatte er sich gebessert: Statt Einbrüchen beging er nur noch normale Diebstähle. Die aber emsig: 59, um genau zu sein (sechs Diebstähle sind beim Versuch geblieben). Er drang in die Garderoben von Sportstätten ein und plünderte die Geldtaschen der Sportler. Rund 4000 Euro hatte er so erbeutet. Das Geld habe er gebraucht, um seine Eltern zu bezahlen, erklärte der Lagerarbeiter am Dienstag Richter Norbert Melter in Feldkirch. Denn die hätten ihn massiv bedrängt, ständig angerufen und Geld gefordert. Deshalb habe er wieder angefangen zu stehlen.

Verteidiger in Nöten

Einen begreiflicherweise schweren Stand hatte Verteidiger German Bertsch. „Dieser Fall schaut etwas triste aus“, gab er zu, „die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall, die massive Straffälligkeit, das ist alles bedenklich.“ Aber es sei auch zu berücksichtigen, dass der „schnelle Ahmed“ voll geständig sei und eine Zeit lang hart gearbeitet habe. Schnell wie eine Streitaxt kam auch das Urteil von Richter Melter, trotzdem präzise wie ein Seziermesser: Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 59 Fällen verurteilte er den „schnellen Ahmed“ zu 24 Monaten Gefängnis. Die bedingte Strafnachsicht von zehn Monaten und 15 Tagen widerrief er, macht zusammen knapp drei Jahre Gefängnis. „Top-Speed“-Richter Melter verwies auf die doch deutliche Reduktion der Strafe in Bezug auf die letzte Verurteilung (30 Monate). Denn: „Der Senat verkennt nicht, dass sich der Angeklagte eine gewisse Zeit wohlverhalten hat“, meinte der „schnelle Norbert“ in seiner Urteilsbegründung. Auch das umfassende Geständnis wertete der Senat als mildernd. Auf der anderen Seite der Waage lagen die „erhebliche Vorstrafenbelastung und die Vielzahl der Vergehen, teils kombiniert mit Verbrechenstatbeständen“. Verteidiger Bertsch meldete Bedenkzeit an, Staatsanwalt Daniel Simma gab keine Erklärung ab.

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