Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Gemeinden hinkünftig wieder ermächtigt werden sollen eigene Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Dies wurde per Gesetz vor drei Jahren verboten. Anders und somit von diesem Verbot nicht betroffen sind allerdings Städte und Gemeinden wie Rankweil, welche über eine eigene Stadt- oder Ortspolizei verfügen.
Marktgemeinde Rankweil setzt seit 2003 auf eigene Radargeräte
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im Land, wurden Geschwindigkeitskontrollen auf gemeindeeigenen Straßen in Rankweil nie von Privatfirmen durchgeführt. Im Jahre 2003 beschloss man hier die Anschaffung eines Radargerätes welches an verschiedenen neuralgischen Stellen wie Fußgängerquerungen, Schulen und Kindergärte, positioniert werden kann. Fünf Jahre später kam ein zweites hinzu – mit Erfolg.
Reduktion von 90 auf 15 Anzeigen pro Tag und Straße
Dass die geplante Gesetzesänderung vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und begrüßt werden, so eine Pressemitteilung des ORF, kann seitens der Marktgemeinde Rankweil vollauf nachvollzogen werden, wie Erfahrungswerte zeigen. So wurden beispielsweise zum Zeitpunkt der Anschaffung der ersten Box, in der Appenzellerstraße teilweise über 90 Übertretungen pro Tag verzeichnet mit einem durchschnittlichen Tempo von über 80 km/h. Sechs Monate später wurden noch 40 bis 45 Anzeigen mit einem Temposchnitt von 65 km/h registriert. Heute liegt die Zahl der Überschreitungen bei 15, Schnitt 60 km/h. Eine durchaus positive Entwicklung die auch auf anderen Gemeindestraßen zu verzeichnen ist.
Landesstraße oder Gemeindestraße?
Immer wieder kommt es aber zu Anfragen, weshalb auf bestimmten Straßen in der Gemeinde nicht oder nur sehr spärlich Kontrollen durchgeführt werden obwohl diese hier ihre Berechtigung hätten. Der Unterschied liegt in der Zuständigkeit. So sind Gemeindesicherheitsorgane nicht bemächtigt Messungen auf Landesstraßen durchzuführen die in der Verantwortung der Bundespolizei liegen. Leider sind, zumindest was Rankweil betrifft, an den durch Rankweil führenden Landesstraßen wie Walgaustraße, Stiegstraße, L 52 oder L 190 kaum Verringerungen der Anzeigen durch Radarmessungen zu verzeichnen.
Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer
Tempokontrollen – unabhängig ob durch Ortspolizei oder Bundespolizei – sollen dem Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern und der generellen besseren Verkehrsicherheit dienen. Oftmals sind die Unfallursachen überhöhte Geschwindigkeit und die dadurch verlorene Kontrolle über das Fahrzeug. Hier werden nicht nur der Lenker selbst sondern ebenso seine Insassen und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. Die Gelder aus Anzeigen auf Gemeindestraßen fließen in die Gemeindekassen und werden hier wiederum für verbesserte Verkehrssicherheit, Straßenerhalt und für Soziale Zwecke verwendet.
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