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Rangelei am Gartentor

Die angebliche „Tatwaffe“, ein Müllsack, wurde nicht gefunden..
Die angebliche „Tatwaffe“, ein Müllsack, wurde nicht gefunden.. ©BilderBox
Ein 30-fach vorbestrafter Bregenzer (64) stand gestern als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Bregenz. Er soll seinem Nachbarn einen schwarzen Müllsack „über den Kopf gezogen“ haben.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: Ein Gartentor, das letzterer mit Schuhbändeln zugebunden haben soll. Um seinem Nachbar den Zutritt zum Mehrparteienhaus zu verwehren. Und weshalb? Diese Frage beantwortete der Geschädigte dem Richter anschließend als Zeuge selbst: „Im Stiegenhaus und seiner Wohnung stinkt es bestialisch! Mir hat der Hund des Angeklagten leid getan. Darum rief ich den Tierschutzverein an.“ Und deshalb habe er ihm auch den Zutritt zur Wohnung unmöglich machen wollen. Durch den Schlag mit dem Müllsack soll er hinterm Ohr verwundet worden sein.

Doch der Beschuldigte dementierte:  „Da war kein Müllsack. Auch die Polizei hat anschließend überall danach gesucht und keinen gefunden. Und der hätte wohl da sein müssen, der Sack. Ich bin unschuldig!“ Richter Christian Röthlin glaubte die Version des Angeklagten. Er sprach ihn frei. Begründung: „Der Tathergang kann nicht so gewesen sein wie vom Zeugen beschrieben.“ Das angebliche Opfer protestierte gegen das Urteil: „Ich gehe in Berufung“. Weil das aber juristisch gar nicht möglich ist, verwies ihn der Richter auf den Zivilrechtsweg.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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