Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen, teilte das Amt Köhlers am Montag in Berlin mit.
Christian Klar wurde 1982 unter anderem wegen Beteiligung an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Bankier Jürgen Ponto zu fünf Mal Lebenslang verurteilt. Da die Mindesthaftzeit Klars 2009 ausläuft, hätte Köhler eine Begnadigung aussprechen können.
Auch Genadegesuch von Birgit Hogefeld abgelehnt
Köhler lehnte außerdem das Gnadengesuch der ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld ab. Der Bundespräsident sehe sich nicht in der Lage, ihrem Gnadengesuch derzeit – im vierzehnten Haftjahr – zu entsprechen. Sie war 1998 wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie befindet sich seit Juni 1993 in Haft.
Eine Begründung für die Entscheidung Köhlers wurde nicht gegeben. In einer Mitteilung des Präsidialamtes hieß es lediglich, der Entscheidung seien Stellungnahmen der Justizministerin Brigitte Zypries, der zuständigen Justizstellen sowie ein kriminal-prognostisches Gutachten zu Grunde gelegen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden, hieß es in der Erklärung weiter.
Die Frage einer Begnadigung Klars war in Deutschland sehr umstritten. Vor allem Politiker der CSU hatten sich strikt gegen einen Gnadenerweis gewandt.
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