Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 56-jähriger Taxifahrer unter wegen Begünstigung, Hehlerei und Drogenhandels zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der mehrfach Vorbestrafte hatte einen Ganoven, der in Dornbirn einen schweren Raub begangen hatte, chauffiert und dafür Geld aus der Beute an sich genommen. Zudem konsumierte der Angeklagte ein Kilo Kokain und gab rund 1,3 Kilo des Stoffes weiter. Das Geständnis, die Suchtmittelabhängigkeit und der Umstand, dass seine letzte Vorstrafe aus dem Jahre 1998 stammt, haben dem Dornbirner das milde Urteil beschert.
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