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Räuber gab Opfern halbe Beute zurück

©VOL.AT/Stiplovsek
18-jähriger Rumäne retournierte an einem Tatort 1000 Euro und beim anderen zehn Euro. Gestern wurde er teilbedingt zu 15 Monaten Haft verurteilt.

von Seff Dünser/Neue

Der Räuber zeigte bei seinen zwei Überfällen im Dezember 2018 in Dornbirn ein wenig Mitgefühl mit seinen beiden jugendlichen Opfern und gab ihnen an den Tatorten sofort die Hälfe der Beute zurück.

Gedroht

Der 18-Jährige drohte zusammen mit Mittätern bei einem Schnellimbisslokal einem 14-Jährigen mit Schlägen und nahm ihm so 200 Euro ab. Daraufhin weinte der eingeschüchterte 14-Jährige, dem das Geld seines Vaters abgenötigt worden war. Deshalb retournierte der Täter an Ort und Stelle 100 Euro. Mit den erbeuteten 100 Euro bezahlte der Rumäne für sich und seine Kollegen Essen in dem Lokal und kaufte sich hernach Zigaretten. Auch beim Dornbirner Weihnachtsmarkt beging der junge Erwachsene einen minderschweren Raub. Er und ein Mittäter forderten von einem 16-Jährigen Geld. Sie drohten ihm damit, ihn sonst zusammenzuschlagen. Der 18-Jährige nahm dem Opfer so 20 Euro ab und drückte ihm gleich darauf 10 Euro in die Hand. Wegen der zwei Raubtaten und anderer Delikte wurde der unbescholtene und geständige Untersuchungshäftling gestern am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen belief sich auf null bis fünf Jahre Gefängnis.

Verdeckter Ermittler

Der Arbeitslose wurde auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Er hat bei zwei Vorfällen jeweils einen Passanten geschlagen. Zudem hat der Rumäne bei einem Einbruch in eine Bäckerei Beute im Wert von 200 Euro gemacht und beim Bludenzer Bahnhof einem verdeckten Ermittler der Polizei fünf Gramm Marihuana um 50 Euro verkauft. Sein 14-jähriger Komplize beim Raub vor dem Schnellimbissrestaurant kam mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Auch dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ins Gesicht geschlagen

Auch der unbescholtene und geständige Schüler wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Der Rumäne hat zusammen mit seinem 18-jährigen Landsmann einen Radfahrer geschlagen und getreten und dabei leicht verletzt. Der Schüler hat außerdem beim Bahnhof Dornbirn-Schoren einem 14-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dabei ging die Zahnspange des Opfers kaputt.

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