Von Seff Dünser / NEUE
Das hat Richterin Marlene Ender in ihrem Zwischenurteil in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig entschieden. Demnach hat der Betreiber eines Unterländer Radgeschäfts am Tag vor dem Unfall die Bremsen des Mountainbikes des 13-jährigen Kunden mangelhaft repariert.
Bremsen versagten
Die Vorderradbremse des Mountainbikes des 13-Jährigen hat unmittelbar nach dem Losfahren von daheim während der Talfahrt auf der mit 23 Grad steil abschüssigen Straße versagt. Der Radfahrer hat die Kontrolle verloren, ist von der Straße abgekommen und über eine Mauer gestürzt. Der schwer verletzte Schüler zog sich bei dem Radunfall vor allem einen Kieferbruch und schwere Beschädigungen an mehreren Zähnen zu.
Der klagende Jugendliche hatte am Vortag sein ein Jahr altes Rad wegen der defekten Vorderrad- und Hinterradbremse beim beklagten Fahrradhändler reparieren lassen. Der Betreiber des Radgeschäfts habe die Vorderbremse des Fahrrads seines Mandanten aber offenbar gar nicht repariert, brachte Klagsvertreter Dieter Klien in der von ihm ausgearbeiteten Klage vor.
Lockeres Bremsseil
Für den gerichtlich bestellten Fahrzeugtechnik-Sachverständigen Christian Wolf besteht die Unfallursache darin, dass das Bremsseil bei der Vorderbremse nicht richtig angezogen wurde. Der Gutachter hat nach dem Unfall den Seilzug angespannt. Danach habe die Vorderbremse ausreichend Bremswirkung gezeigt, sagte der Sachverständige. Richterin Ender stützte sich in ihrem Zwischenurteil auf die Angaben des Gerichtsgutachters.
In der jüngsten Gerichtsverhandlung haben sich die Streitparteien zur Beendigung des Zivilprozesses ohne ein Urteil über die Schadenersatzzahlungen auf einen bedingten Vergleich geeinigt. Die gütliche Einigung, die noch widerrufen und für ungültig erklärt werden kann, sieht vor, dass der verunfallte Radfahrer vom Mechaniker als Schadenersatz 20.000 Euro erhält. Davon entfallen 11.500 Euro auf Schmerzengeld. Die Versicherung des Radhändlers hat dem Kläger bereits 14.900 Euro überwiesen. Offen ist damit noch ein Betrag von 5100 Euro.
Zahnregulierungen ausständig
Der gerichtliche Vergleich beinhaltet auch die Feststellung, dass die beklagte Partei für allfällige künftige Schäden aus dem Radunfall haftet. Bei seinem Mandanten müssten noch Zahnregulierungen vorgenommen werden, sagte Klagsvertreter Klien.
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