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Racheakte haben im Strafrecht nichts verloren

Nach einem schweren Unfall in Feldkirch 2015 leidet das Unfallopfer noch heute - der Fahrer dazu: "Ich schäme mich".
Nach einem schweren Unfall in Feldkirch 2015 leidet das Unfallopfer noch heute - der Fahrer dazu: "Ich schäme mich". ©PI/ Archiv
Feldkirch. Opfer leidet noch immer unter den Unfallfolgen: Geldstrafe für zu schnell fahrenden Autofahrer, der einen Radfahrer schwer verletzt hat.

Was ist eine angemessene Strafe für einen zu schnell fahrenden Autolenker, der einen Radfahrer angefahren und so schwer verletzt hat, dass das einen Unterschenkelbruch erleidende Opfer auch ein halbes Jahr nach dem Unfall beim Gehen noch immer Schmerzen hat?

Der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte kam am Landesgericht Feldkirch mit einer Geldstrafe von 1500 Euro davon. Die Geldstrafe für den 19-jährigen Arbeiter setzt sich aus 300 Tagessätzen zu je fünf Euro zusammen. Das Urteil, welches der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für die grob fahrlässige schwere Körperverletzung hätte zwei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.

„Das ist eines der Verfahren, das auch für mich unbefriedigend ist“, sagte Richter Richard Gschwenter während seiner Urteilsbegründung. „Ich neige auf den ersten Blick zu einer ordentlichen Strafe mit einem ähnlichen Übel“ wie jenem, welches das Opfer erfahren musste. Denn der Schwerverletzte müsse sich im nächsten Jahr einer dritten Operation unterziehen. Der 59-jährige Landesbedienstete befand sich zwischen Ende Oktober 2015 und März 2016 im Krankenstand.

Andererseits sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Autofahrer die Straftat im Straßenverkehr ja nicht absichtlich begangen habe, sondern fahrlässig. Wegen eines unglücklichen Zufalls sei der Radfahrer am 29. Oktober 2015 in Feldkirch vom Pkw erfasst worden. Ein Fußgänger konnte sich mit einem Sprung zur Seite noch in Sicherheit bringen.

PIfk
PIfk ©Ein Bild vom Unfallort: Der junge Autofahrer hatte die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, stieß eine Fahrradfahrerin nieder und schleuderte durch einen Gartenzaun in ein geparktes Auto. Ein Fußgänger konnte sich gerade noch in Sicherheit bringen. Foto: Polizei

Allerdings würden derartige Unfälle regelrecht heraufbeschworen. Gerade wenn ein Führerscheinneuling in einer ampelgeregelten, stark frequentierten Kreuzung in der Innenstadt bei Grünlicht mit einem BMW Vollgas gebe und bei erreichten 55 Stundenkilometern beim Linksabbiegen die Kontrolle verliere.

Sachlich beurteilen

„Eine Haftstrafe wäre überzogen, obwohl die Unfallfolgen immens waren“, sagt der Strafrichter. „Genugtuung für das Opfer und Rache haben im Strafrecht nichts verloren. Das Strafgericht ist kein Rachegericht.“ Zu beurteilen sei stattdessen sachlich. Vor allem das Verschulden des Täters.

„Es tut mir sehr leid, ich schäme mich“, sagte der geständige Angeklagte, der für den von ihm verursachten Verkehrsunfall zivilrechtlich weit mehr zu bezahlen haben wird als strafrechtlich.

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