Von Christiane Eckert / vol.at
Bereits vor rund einem Jahr wurde der 51-jährige Busfahrer Opfer einer Attacke eines Fahrgastes. Dieser wurde wegen Schwarzfahrens des Busses verwiesen, was er mit einem Tritt quittierte. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zivilrechtich musste der Täter 1200 Euro bezahlen. Beim zweiten Mal wollte der Fahrer einer Kollegin im Bregenzerwald helfen, weil sie einen betrunkenen, äußerst ungezogenen Fahrgast im Bus hatte.
Verletzt
Auch dieses Mal wurde das Opfer getreten und zwar von hinten gegen den Rücken, was eine Nierenprellung zur Folge hatte. Deshalb wurde der sechsfach einschlägig Vorbestrafte zu 800 Euro Strafe verurteilt. Speziell für Bedienstete von öffentlichen Verkehrsmitteln – also Fahrer und Kontrolleure – wurden rechtliche Bestimmungen geschaffen, um derartige Angriffe besser in den Griff zu bekommen. „Aus Sicht des Opferschutzes ist es zu begrüßen, dass Straftaten gegen Lenker von öffentlichen Verkehrsmitteln strenger geahndet werden“, führt Rechtsanwalt Stefan Denifl aus. So werden beispielsweise Verletzungen solcher Personen mit zwei statt einem Jahr Strafe geahndet. Und bereits der tätliche Angriff ist strafbar, das heißt, ohne dass es zu einer Verletzung kam.
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