Sachbeschädigungen, Diebstahl die zwei häufigsten Delikte bei jungen Rechtsbrechern. Das Team vom Verein Neustart bemüht sich seit neun Jahren, Ersttätern eine weiße Weste zu erhalten. Mit viel Geduld und großem Erfolg. Petra S. redete nicht lange um den heißen Brei herum. Ja, sie hat die Handtasche in der Fußgängerzone gestohlen. Sie war betrunken und frustriert. Dass es falsch war, weiß die 17-Jährige heute und es tut ihr auch aufrichtig leid. Es war das erste Mal, deshalb hat der Gesetzgeber für derartige Fälle ein Schlupfloch gelassen, um einer Vorstrafe zu entkommen. Der Bezirksanwalt ordnet 25 Stunden gemeinnützige Leistungen an. Petra ist einverstanden. Die Handtasche hat sie zurückgegeben, bei der alten Dame hat sie sich entschuldigt und auch die gestohlenen 50 Euro hat die Jugendliche längst zurückgezahlt. Gericht oder Staatsanwaltschaft weisen kleinere Ganoven dem Verein Neustart zu. Dort kümmert sich ein Sozialarbeiter um die erstmals Gestrandeten. Einsehen und Einstehen heißt die Devise. Bemühung um Schadenswiedergutmachung und Arbeit fordert die Strafprozessordnung. Meist sind es Menschen unter 21 um die es hier geht. Am Wochenende oder an schulfreien Nachmittagen stehen dann Vorplatz kehren, Stiegen wischen oder Hecke schneiden am Programm. Nur wer die auferlegten Stunden abarbeitet, kann mit Milde rechnen. Wer abbricht, muss sich vor Gericht verantworten und erhält eine Strafe.
Einrichtungen
Die Palette an Einrichtungen ist groß. Der Sozialarbeiter versucht, eine passende Möglichkeit zu finden. Alters- und Pflegeheime bieten Küchen- oder Reinigungsjobs an. Möglich sind auch Waldarbeiten, Stadionpflege, Hilfe im Tierheim oder in Jugendzentren. Fast alle Klienten, die der Verein betreut, nehmen dieses Angebot an. Knapp 90 Prozent ziehen ein paar verpfuschte Wochenenden einer Vorstrafe vor und sind froh, unbescholten zu bleiben. Bei einem weiteren Fehltritt sei er noch so klein gibt es diese zweite Chance nicht mehr.
Leistungen
– Im Bereich Gemeinnützige Leistungengab es im Vorjahr 216 Zuweisungen durch die Staatsanwaltschaft. In 86 Prozent der Fälle wurde das Strafverfahren nach Erbringung der Leistungen eingestellt.
– Tägliche Arbeit: nicht über acht Stunden; wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden.
- Maximale Arbeitszeit: insgesamt nicht mehr als 240 Stunden.
- Gearbeitet wird: in Altersheimen und Sozialzentren, Spitälern, Bau- und Wirtschaftshöfen, Straßenverwaltungen, Jugendzentren, Tierheim, Sozialprojekten. Bereiche: Küche, Reinigung, Landschafts-, Stadionpflege, Waldarbeiten
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