Sie habe am Steuer des Autos das Gefühl gehabt, sich auf einem Horrortrip in einem Videospiel zu befinden, berichtete die Angeklagte. Sie sei während der Autofahrt von Satteins nach Feldkirch am 25. Jänner 2011 davon überzeugt gewesen, in dem Videospiel nur noch über ein Leben zu verfügen, das sie zu opfern bereit war. Deshalb sei sie vorsätzlich und ungebremst in Feldkirch-Altenstadt auf die stehende Kolonne aufgefahren.
Spezielles Kraut
Die 18-jährige Feldkircherin hatte, wie Mediziner feststellten, eine spezielle Form von Cannabis geraucht und dadurch eine Psychose erlitten.
Bei dem Auffahrunfall wurde die 57-jährige Lenkerin des angefahrenen Autos schwer verletzt. Sie verlor ihren Job, weil ihr im Krankenstand gekündigt wurde. Die Mitfahrerin im Pkw der Angeklagten und die Angeklagte selbst wurden leicht verletzt.
Starker Drogenrausch
Der angeklagte Lehrling wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt – 180 Tagessätze zu je vier Euro. Schuldig gesprochen wurde die mittlerweile 20-Jährige wegen der Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die ursprüngliche Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung. Davon nahm Staatsanwalt Daniel Simma nach dem psychiatrischen Gerichtsgutachten Abstand. Darin bestätigte der Bregenzer Psychiater Franz Riedl die von der Angeklagten geschilderten psychotischen Zustände. Demnach befand sich die damals 18-jährige Autofahrerin in einem starken Drogenrausch mit Angsthalluzinationen und Panikstörungen, konnte nicht mehr klar denken und war nicht mehr zurechnungsfähig.
Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde die Angeklagte von Richterin Sandra Preßlaber, weil sie sich fahrlässig in einen Drogenrausch begeben und so den schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Demnach hätte sie damit rechnen müssen, nach dem Rauchen einer Zigarette mit sogenanntem Maya-Kraut aus einem Hanfladen nicht mehr fahrtüchtig zu sein.
Verteidigerin Andrea Zacherl forderte vergeblich einen Freispruch oder eine Diversion. Ihrer Mandantin könne keine Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden. Maya-Kraut sei in dem Hanfladen legal erhältlich. Ihre Mandantin habe nicht wissen können, dass es sich dabei um ein synthetisches Cannaboid handelt.
Sie habe sich davon eine aufmunternde Wirkung erhofft, sagte die Angeklagte. Zum Rauchen des Maya-Krauts fuhr die Feldkircherin mit ihrem Auto eigens zum Schwarzen See nach Satteins – und danach fatalerweise zurück nach Feldkirch.
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