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Psychisch Kranker ging in Wien auf Mutter und Tochter los - Einweisung möglich

Laut Gutachter ist der Angeklagte "brandgefährlich"
Laut Gutachter ist der Angeklagte "brandgefährlich" ©APA (Sujet)
Im Mai 2017 ist ein 38-Jähriger völlig grundlos auf eine Mutter sowie ihre erwachsene Tochter losgegangen und hat die beiden erheblich verletzt. Nun stand er in Wien vor Gericht. Ein Gutachten hatte ihm nämlich bescheinigt, "brandgefährlich" zu sein. Der Fall erinnert an die tragische Bluttat am Wiener Brunnenmarkt.
Die Bluttat am Brunnenmarkt

Der Angeklagte ist am Montag am Wiener Landesgericht noch vor Beginn des zweiten Verhandlungstages festgenommen worden. Der eigentliche Prozess gegen den Afrikaner wurde von Einzelrichterin Elisabeth Reich mit einem Unzuständigkeitsurteil abgeschlossen, da nur ein Schöffengericht über eine etwaige Einweisung entscheiden kann. Anschließend wurde der Mann, dessen Redefluss kaum zu stoppen war und der in Bezug auf seine psychische Krankheit völlig uneinsichtig ist, dem Rechtsschutzrichter vorgeführt.

Erinnerungen an die Bluttat am Brunnenmarkt

Der aktuelle Fall weckte Erinnerungen an die tragische Bluttat am Brunnenmarkt. Im Mai 2016 war ein Kenianer auf eine ihm ebenfalls völlig unbekannte 54-Jährige losgegangen und hatte sie mit einer Eisenstange erschlagen, wofür er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. Wie sich herausstellte, war der 21-Jährige jedoch zuvor nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen worden, obwohl er ähnliche Angriffe gesetzt hatte. Vom Justizministerium wurde sogar eine Sonderkommission eingesetzt, die in ihrem Bericht u.a. bemängelte, dass eine behördenübergreifende Kommunikation unterblieben war.

Diesmal reagierte die Justiz rascher. Nach Vorliegen des Gutachtens, das dem Angeklagten eine hohe Gefährlichkeit zuschreibt, wurde eine vorläufige Anhaltung beantragt. Peter Hofmann verwies darauf, dass neben der paranoiden Schizophrenie, die bereits vor 14 Jahren diagnostiziert worden war, auch noch ein Alkohol- und Drogenmissbrauch verstärkend wirkt. Es bestehe die Gefahr, dass der 38-Jährige aufgrund seiner Psychose wieder auf völlig Unschuldige, vor allem Frauen, losgeht. Seine Aggressionen hätten sich zudem im Verlauf der Jahre gesteigert.

Psychisch Kranker völlig ohne Einsicht

Besonders ungünstig sei, dass der Angeklagte keinerlei Einsicht zeigen würde. Dies bewies er auch vor Gericht, wo er nicht nur ständig beteuerte, die beiden Frauen nicht angegriffen zu haben, sondern auch jeden Drogenkonsum leugnete, sich völlig gesund fühlte und auch behauptete, der Gutachter hätte ihm versichert, geistig gesund zu sein und ordentlich zu leben.

Dies sei Ausfluss seiner Krankheit, meinte hingegen der Gutachter, der erzählte, dass der 38-Jährige viel zu spät und auch noch völlig verwahrlost zur Untersuchung erschienen sei. Mit einer ambulanten Behandlung sei keinesfalls das Auslangen zu finden. “Er braucht mindestens ein halbes Jahr akutpsychiatrische Betreuung für die Stabilisierung.” Danach sei aber durchaus eine günstige Prognose möglich.

(apa/red)

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