Am Landesgericht Feldkirch muss zurzeit ein 29-jähriger Unterländer zwei Vorfälle aus dem Jahr 2014 erklären. Das eine Mal soll der psychisch Kranke seine Mutter mit einem Steakmesser bedroht haben, ein anderes Mal einen anderen Patienten im Landeskrankenhaus Rankweil. Beide Vorfälle bestreitet der junge Mann. Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert, dass der Bursch zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig war. Sauerstoffmangel bei der Geburt hinterließ bei dem Mann einen Gehirnschaden, dies macht ihm bei der Impulskontrolle Probleme.
Unter Umständen Ausweg
Nach weiteren Beweisanträgen musste der Prozess zwar vertagt werden. Doch eines wurde bereits jetzt erörtert: Der Mann ist ein Grenzfall und unter Umständen genügt eine Betreuung in geschützem Rahmen. Wohnung, Medikamente, soziale Betreuung, – wenn dies alles gesichert ist, wäre eine bedingte Weisung denkbar. Doch zunächst muss der Sachverhalt mittels weiterer Zeugen geklärt werden. Dann entscheidet der Schöffensenat.
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