Dies bestätigte der Patientenanwalt am Dienstag gegenüber den VN . Schon demnächst wird Wolf mit den nötigen Erhebungen zu den aktuellen Sachverhalten beginnen.
Beschwerdemanagement
Im Durchschnitt bekommt es der Patientenanwalt pro Jahr mit fünf Todesfällen, die nach Spitalsaufenthalten eingetreten sind, zu tun. Bislang habe sich allerdings in keinem Fall der Verdacht eines ärztlichen Kunstfehlers erhärtet. Alle Patienten starben nachweislich an den Folgen anderer Erkrankungen, so Wolf.
Untersuchungen laufen
Zwischenzeitlich wurde er auch mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt, die nach dem Tod des Säuglings im LKH Feldkirch abgelaufen sind. Der Jurist will sich vor allem das Beschwerdemanagement genau anschauen. Die Erkenntnisse sollen Wolf als Basis für Richtlinien dienen, wie in solchen Fällen künftig vorzugehen ist.
Laut Patientenanwalt gilt es vor allem die Kommunikation und Aufklärung gegenüber den Angehörigen von Patienten zu verbessern. Es gehe ja nicht nur darum, die medizinische Seite abzudecken. Die Angehörigen müssen auch über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden, fordert Patientenanwalt Alexander Wolf. Das geschieht bislang nur zögerlich. Man bringt den Patientenanwalt nicht gerne ins Spiel, weiß er aus seiner bisherigen Tätigkeit nur allzu gut. Das Grundkonzept für den neuen Leitfaden soll in vier Wochen stehen.
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