Die beiden versuchten mit einer Manipulation des Melderegisters die Kinder einer von einem Jordanier geschiedenen Frau aus dem Heimatland zurückzuholen. Der Jurist muss 1.000 Euro, der Meldeamtsleiter 200 Euro Buße bezahlen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Ausgangspunkt für den Fehltritt der beiden Männer war ein Obsorge-Dilemma um zwei Kinder eines aus Jordanien stammenden Ehepaares. 2001 wurde vom Bezirksgericht Dornbirn die Ehe geschieden und die Obsorge der Mutter zugesprochen. 2003 heiratete die Frau erneut und reiste mit ihren beiden Kindern zu Besuch zu ihrem Ex-Ehemann nach Jordanien. Dort teilte man ihr mit, dass die österreichische Scheidung keine Gültigkeit habe und die Frau nach jordanischem Recht eine Ehebrecherin sei. Die zweifache Mutter musste abreisen, die beiden Kinder blieben in Jordanien bei ihrem leiblichen Vater zurück.
In Hohenems suchte die Frau rechtliche Hilfe. Ihr damaliger Rechtsanwalt wollte die Kinder mittels eines Tricks zu ihrer Mutter zurückbringen. Der Meldeamtsleiter erfand kurzerhand zwei Buben, trug diese ins Melderegister ein. Später wurden die beiden Kinder als Söhne des Anwalts im Pass registriert. Der Rechtsanwalt sollte nach Jordanien fliegen um die Buben als “seine” Kinder über die Grenze zu bringen, doch der Fluchtplan misslang. Der Schwindel flog auf, beide Männer mussten sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Das Gericht änderte den Schuldvorwurf des “Amtsmissbrauchs” in “Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt” und entschied sich für eine Diversion.
“Beide sind geständig und die Schuld ist gering”, begründete Richter Peter Mück die Lösung. Beide tragen keine Vorstrafe davon, das Verfahren wird nach Bezahlung des Bußgelds eingestellt. Das Gericht glaubte den Männern, dass sie in erster Linie “helfen” wollten. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, diesen Beschluss zu bekämpfen, somit ist die Entscheidung des Schöffengerichts noch nicht rechtskräftig.
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