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Prozess: Vorwürfe gegen Drogenfahnder

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Drogenfahnder angeklagt: Anwalt vermisst Direktiven für Polizeiarbeit - Schwere Vorwürfe gegen 43-jährigen Polizisten - Verteidiger beklagt fehlende Richtlinien für Führung von V-Männern.

Ein 43-jähriger Drogenfahnder muss sich kommenden Dienstag vor einem Wiener Schöffensenat verantworten, weil er laut Anklage zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer über Monate hinweg gedeckt, ihnen Fahndungsmaßnahmen verraten und bei deren Drogen-Deals „mitgeschnitten“ haben soll. So soll er den Import von 108 Kilogramm Cannabisharz mitgeplant haben. Sein Verteidiger Werner Tomanek ist überzeugt, dass dem vor wenigen Jahren noch als „Kriminalbeamter des Jahres“ belobigten Ermittler der Umstand zum Verhängnis wurde, dass sich die Polizeiarbeit im Suchtgift-Bereich im Wesentlichen im „rechtsfreien Raum“ abspielt.

Keine Direktiven für Ermittlungen

„Es gibt keine verbindlichen Verhaltensrichtlinien für verdeckte Ermittlungen, keine Direktiven, wie ein Führungsoffizier mit seinen V-Männern arbeiten soll“, beklagte Tomanek. Während etwa genau geregelt sei, wann eine Funkstreife eine gelbe Ampel ignorieren darf, überlasse man Suchtgift-Ermittler sich selbst. „Vermutlich ist das von oben sogar erwünscht. Geht alles gut, kann man sich mit dem Beamten als erfolgreiche Polizei präsentieren. Geht’s daneben, wandert der Beamte ins Gefängnis und keiner hat etwas gewusst“, so Tomanek.

Genau das ist nach Ansicht des Verteidigers im gegenständlichen Fall passiert. Die Vorwürfe gegen den 43-jährigen Fahnder, dem Verstöße nach dem Suchtmittelgesetz, Missbrauch der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses angelastet werden, basieren in erster Linie auf Angaben seiner ehemaligen Vertrauenspersonen. Diese sind alles andere als „Unschuldsengel“: Roman E. weist beispielsweise neun Vorstrafen wegen Suchtgifthandels auf. Dennoch wurde er von dem betreffenden Beamten als offizieller V-Mann geführt und mit „Zundgeld“ bezahlt.

“Gängig und üblich”

Eine Praxis, die ein Kriminalist als „gängig und üblich“ bezeichnet: „Von einem Pfarrer sind natürlich keine Erfolg versprechenden Hinweise zu erwarten. Man muss sich schon Leute suchen, die die entsprechenden Beziehungen haben.“ Der Ermittler bestätigt auch, dass diese „Berufskriminellen“ (Anwalt Tomanek) von der Polizei bzw. dem Innenministerium nach fixen Tarifen entlohnt werden: Demnach wird derzeit pro sichergestelltem Kilogramm Kokain oder Heroin ein „Erfolgshonorar“ von 1.000 Euro fällig. Zudem erhalten die V-Männer Auslagen wie Fahrtspesen ersetzt.

Der permanente Umgang mit Unterweltlern führe zu einem für den V-Mann-Führer gefährlichen Abhängigkeitsverhältnis. „Er muss natürlich vertrauensbildende Maßnahmen setzen, um diese bei der Stange zu halten. Da werden aus kriminaltaktischen Erwägungen oft unhaltbare Versprechen abgegeben“, berichtete Anwalt Tomanek aus der Praxis. Von Gagen von 2.000 Euro pro Monat, Interventionen bei der Staatsanwaltschaft, einer neuen Identität, sogar der Finanzierung einer Gesichtsoperation sei dann die Rede.

Beamte konnte Versprechen nicht halten

„Wenn die Vertrauenspersonen mitkriegen, dass es das nicht spielt, wechseln sie gern die Seite“, so der erfahrene Verteidiger. Er geht davon aus, dass das auch den 43-jährigen Beamten letztlich auf die Anklagebank gebracht hat: Dieser habe das Versprechen nicht halten können, den bei einem Drogen-Transport an der spanisch-französischen Grenze festgenommenen Bruder von Roman E. aus dem Gefängnis heraus zu holen.

Für den Staatsanwalt stellt sich das anders dar. „Dem Beschuldigten war es wichtiger, an Informationen und andere Suchtgifthändler heranzukommen, um dadurch seine eigene Karriere zu fördern“, heißt es in der Anklageschrift. Deshalb habe er bei der Anklagebehörde interveniert, als schließlich Roman E. zur Verhaftung ausgeschrieben wurde. Johann Z. wiederum, den er im Herbst 2002 über diesen kennen gelernt hatte, habe er im Hinblick auf erhoffte wesentliche Informationen gedeckt, obwohl der elf Mal Vorbestrafte steckbrieflich gesucht wurde. Z. war am 7. Juli 2001 aus der Strafhaft geflohen.

Der Ankläger will den großteils nicht geständigen Beamten mit Hilfe von Ergebnissen eines Lauschangriffs und umfangreichen Telefonüberwachungsprotokollen überführen. Im Fall eines Schuldspruchs droht dem 43-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe.

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