Ihm wird vorgeworfen, bei einer Bootsfahrt am Wörthersee am 2. Juni vergangenen Jahres den Tod eines 44-jährigen Niederösterreichers verschuldet zu haben. Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Angeklagte beteuern Unschuld
Richter Matthias Polak eröffnete die Verhandlung mit der Aufnahme der Personalien der beiden Angeklagten, die im Vorfeld beide auf ihrer Unschuld beharrt hatten. Zweitangeklagter ist ein 33 Jahre alter Klagenfurter, er war als Bootsführer an Bord gewesen und hatte dem Niederösterreicher das Steuer überlassen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Staatsanwalt Christian Pirker erläuterte anschließend den Strafantrag der Anklagebehörde.
(APA)
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