Daneben muss der Mann noch weitere vier Monate absitzen. Diese stammen aus einer früheren Verurteilung und waren auf Bewährung. Da der mehrfach einschlägig Vorbestrafte allerdings wieder rückfällig wurde, perverse Filme und Bilder auf seinem PC sowie USB-Stick speicherte, musste er erneut auf die Anklagebank. Von einem Buben fertigte er selbst Bilder an.
Das Urteil akzeptierte der Mann, die Staatsanwaltschaft behielt sich vor, ob sie die Entscheidung bekämpft.
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