„Freiwillig und aus moralischen Motiven“ habe er das Vorhaben abgebrochen, sagt er. Ob der Schöffensenat hier einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch annimmt und den 19-fach Vorbestraften straffrei lässt, ist offen.
Zeugen nicht da
Die Verteidigung besteht auf Einvernahme der unmittelbaren Tatzeugen. Die zwei Angestellten des Kiosks und der Mann, der zufällig ins Geschäft kam, konnten aus terminlichen Gründen nicht erscheinen. Somit musste der Prozess auf Ende Mai vertagt werden. Dann geht es um viel für den Angeklagten, denn alle seine Vorstrafen sind einschlägig und die Tat gilt rechtlich als schwerer Raub.
(red)
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