Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, im Herbst 2015, habe das Innenministerium die 1,4 Millionen Euro teuren Appartement-Wohnungen in Salzburg für mindestens fünf Jahre anmieten sollen. Doch mitten in den Vorbereitungen habe die Republik Österreich unerwartet und ohne Begründung einen Rückzieher gemacht.
Nun wollte der Unternehmer die bis dahin entstandenen Kosten für Umbau und Vorarbeiten in Höhe von 145.000 Euro von der Republik zurückerstattet bekommen. Die Republik habe durch ihr Verhalten vorvertragliche Sorgfaltspflichten verletzt.
Um einen Jahre langen Prozess zu vermeiden und da ihm das Prozessrisiko zu hoch gewesen sei, habe der Unternehmer letztentlich einem Vergleich zugestimmt. Sein Mandat habe eine Entschädigung in Höhe von 32.500 Euro akzeptiert, erklärte Stefan Müller, Anwalt des Unternehmers, gegenüber dem “ORF Vorarberg”.
(red)
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