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Prozess um Cannabis-Lieferungen von Wien: Urteil

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Am Mittwoch wurde für einen 30-Jährigen, der wegen Drogenhandels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung angklagt war, am Landesgericht Klagenfurt das Urteil gesprochen.

Letzter Akt einer Anklage wegen Drogenhandels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung: Ein 30-jähriger Mauretanier, der per Europäischem Haftbefehl gesucht worden war, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Suchtgift von Wien nach Kärten transportiert

Laut Staatsanwältin soll der Angeklagte gemeinsam mit drei in dieser Causa bereits Verurteilten von August 2017 bis April 2018 bei regelmäßigen Fahrten aus Wien beziehungsweise Wiener Neustadt sowie bei einigen Fahrten aus Bologna Suchtgift nach Kärnten transportiert und hier verkauft haben. In Summe sollen es mehr als 16 Kilogramm Cannabiskraut und 200 Gramm Kokain gewesen sein.

Der vorbestrafte Angeklagte, der am 14. August festgenommen worden war, legte ein Teilgeständnis ab. Er habe Drogen zum Eigenkonsum gekauft und lediglich geringe Mengen verkauft, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, erklärte er in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin. Der gebürtige Mauretanier war 2006 nach Österreich gekommen, im Jahr 2009 kam er in Innsbruck das erste Mal wegen Suchtgifts mit dem Gesetz in Konflikt. Bis zum Sommer 2016 saß er für Drogendelikte insgesamt fünf Haftstrafen ab.

Landesgericht: Aussagen schienen abgesprochen

Zwei der Verurteilten bestätigten am Mittwoch im Großen und Ganzen frühere, belastende Aussagen. Ein Zeuge hingegen, ein nicht rechtskräftig verurteilte Marokkaner, der laut Angabe der Richterin einige Wochen versehentlich mit dem Angeklagten in der Justizanstalt in der selben Zelle untergebracht war, entlastete den 30-Jährigen. Dieser sei nie nach Wien gefahren, sagte der Mann, der sich in seinem eigenen Prozess nicht schuldig bekannt und gegen sein Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte.

Weiters sagte der Marokkaner nun, er habe drei bis fünf Kilogramm Cannabis aus Wien organisiert. Der Angeklagte habe nichts damit zu tun gehabt, er habe nur von ihnen gekauft. Gemeinsam hätten sie gar nichts gemacht, jeder habe einzeln für sich die Drogen erworben, sagte er und gab auch zu, mit dem vermeintlichen Mittäter im Gefängnis über den Fall geredet zu haben.

Die Aussagen scheinen abgesprochen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, daher könne die Entscheidung auch nicht auf Basis dieser entlastenden Zeugenaussage gefällt werden. Die Verteidigung plädierte angesichts des Teilgeständnisses für ein mildes Urteil.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, die Ermittlungsergebnisse der Polizei, von der die vier Personen über einen längeren Zeitraum überwacht worden waren, stimmten mit den Aussagen der beiden Belastungszeugen überein. Die entlastende Aussage sei auf Basis schlecht abgestimmter Absprachen zustande gekommen, sagte Sanin. Anhand der vorliegenden Fakten sei auch das Zusammenwirken der Personen klar erkennbar. Die Menge Cannabiskraut sei zugunsten des Angeklagten hochgerechnet worden, laut Einschätzung der Polizei könnten es auch 26 Kilogramm anstelle der angeklagten 16 Kilogramm gewesen sein, so die Richterin. Darüber hinaus widerrief der Schöffensenat eine bedingte Entlassung aus einer früheren Verurteilung, was die Haftstrafe um ein Jahr erhöht.

Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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