Prozess um bewaffneten Raub während Flucht aus U-Haft geht in nächste Runde

Im Schöffensenat sitzt eine neue Vorsitzende, dennoch ist die Verteidigung damit einverstanden, dass der Senat auf Grund des Akteninhalts eine Entscheidung fällt. Die Zeugen müssen also nicht nochmals neu einvernommen werden. Der 27-jährige Angeklagte, dem unter anderem zwei schwere Raubüberfälle und ein „einfacher“ Raub vorgeworfen werden, hatte heute nichts mehr zu ergänzen. „Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe“, so der Lochauer knapp.
Schlussplädoyers
Nach zirka einer halben Stunde Verhandlung wurde somit das Beweisverfahren geschlossen. Die Staatsanwältin führte nochmals die, ihrer Meinung nach „erdrückenden Beweise“ aus. Verteidiger Thomas Raneburger betonte, dass es einige Indizien gäbe, mit echten Beweisen stünde es allerdings schlecht. Nach den Schlussvorträgen zieht sich der Senat zur Beratung zurück und entscheidet darüber, ob der junge Mann schuldig ist oder nicht.
Vor Polizei geflüchtet
Die Anlasstaten des Prozesses liegen zwar zweieinhalb Jahre zurück, doch die meisten erinnern sich an die Geschichte, als ein junger Lochauer der Polizei angeblich am Pfänderstock sein Beuteversteck zeigen wollte und bei dieser Gelegenheit türmte. Der Hubschrauber kreiste, der stämmige Mann, der einst als Waldarbeiter sein Geld verdiente, konnte sich 135 Tage verstecken. Dann wurde er geschnappt und zunächst wegen einer Einbruchsserie zu insgesamt sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Doch beim laufenden Prozess sind Verbrechen angeklagt, die der heute 27-Jährige während seiner Flucht begangen haben soll. Es geht unter anderem um einen schweren Raub in einem Schweizer Lebensmittelgeschäft – Beute: knapp 12.000 Schweizer Franken, um einen weiteren schweren Raub in einer Postfiliale – Beute: 12.000 Schweizer Franken und einen dritten Raub in einer bayrischen Volksbankfiliale.
Angeklagter leugnet
Der Lochauer beteuert seine Unschuld und spricht immer davon, dass er ein Typ sei, der grad heraus zugebe, wenn er „Scheiße gebaut“ habe. Diese Raubüberfälle habe er jedoch nicht begangen. Zahlreiche Zeugen wurden vernommen, was teilweise wegen der Schweizer Staatsangehörigkeit schwierig war. Die Raubopfer hätten als „Ausländer“ nicht kommen müssen. Mittlerweile liegen viele Aussagen vor, es gibt Belastendes und Entlastendes, zu allem Überfluss fand auch noch ein Richterwechsel statt. Die jetzt zuständige Richterin Sonja Nachbaur hat die Causa von einer, nun nicht mehr zuständigen Kollegin übernommen.
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