Am 1. Juni vergangenen Jahres waren ein Rumäne und ein Ukrainer beim Einsturz einer etwa 2,7 Meter tiefen, ungesicherten Künette gestorben. Der Richter will noch die Baufirma befragen, die nach dem Unfall Kanalwände am Unglücksort abgelegt haben soll.
Bauarbeiter waren in Künette ohne notwendigen Schutz tätig
Dem Angeklagten wurde als Bauherr und Dienstgeber der getöteten 38-jährigen Saisonarbeiter vorgeworfen, Tätigkeiten in der Künette ohne die notwendigen Schutzbestimmungen veranlasst zu haben. Der Beschuldigte und sein Vater berichteten, dass die Erdbaufirma nach dem Vorfall Kanalwände geliefert habe, die bis zum nächsten Tag wieder abgeholt worden seien.
Der Baggerfahrer, der die Grabungsarbeiten durchgeführt hatte, konnte sich bei der Befragung an die meisten Details des Unfallherganges nicht mehr erinnern. Er habe jedoch bei der Beschädigung eines Kanalrohres darauf hingewiesen, dass zum Austausch des Einzelteils eine Verbreiterung der Künette notwendig sei.
Prozess um Arbeitsunfall: Weitere Auskünfte von Baufirma notwendig
Zur Klärung der Verantwortung müsse nun beantwortet werden, ob der Angeklagte zur Aushebung der Grube die Firma beauftragt oder eine Überlassung von Arbeitnehmern angefordert hatte. Der 2,7 Meter tiefe und 60 Zentimeter breite Schacht entsprach laut dem Sachverständigen jedenfalls keineswegs den Sicherheitsvorschriften. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu zwei Jahre Haft.
(apa/Red)
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