19-Jähriger stirbt noch an Unfallstelle
Das 19-jährige Opfer ging in der Nacht auf den 13. Juni 2010 mit seiner damals 17-jährigen Freundin am Straßenrand von einer Party, die auch der Unfalllenker besucht hatte, nach Hause, als es in Feldkirchen zu dem Unfall kam. Der Bursch wurde vom Auto erfasst, gegen die Windschutzscheibe und dann in den Straßengraben geschleudert. Er starb noch an Ort und Stelle. Der Angeklagte wurde im Jänner 2011 in erster Instanz zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, vom Oberlandesgericht dann im Zweifel freigesprochen. Nun wurde der Fall wieder aufgenommen, weil zwei Gutachten im Straf- sowie im Zivilverfahren Gegensätzliches hinsichtlich der Bremsspuren ergaben.
Fußgänger sei vor Auto gelaufen
Der Angeklagte blieb bei seiner Aussage, dass der Fußgänger ihm vor den Wagen gelaufen sei. Er habe das Paar am Straßenrand gesehen, sei ausgeschert und wollte in etwa eineinhalb Metern Abstand vorbeifahren, als der Bursch sich Richtung Fahrbahnmitte bewegt habe. “Es ging extrem schnell, ich kann nicht genau beschreiben, wie er vor mein Auto gegangen ist”, so der 21-Jährige. Die Begleiterin des Opfer schloss hingegen aus, dass ihr damaliger Freund einen Schritt in Richtung Fahrbahnmitte gemacht habe. Sie seien nebeneinander spaziert, als sie den Wagen gehört und sich umgedreht habe. Dann sei sie auf das Wiesenbankett ausgewichen, gefolgt von ihrem Begleiter. Sie habe sogar noch einen Radler, der vor den beiden fuhr, vor dem Pkw gewarnt, sagte die heute 19-Jährige.
Der Radfahrer bestätigte den Zuruf “Achtung Auto!”, er habe sich aber nicht umgedreht. “Im nächsten Moment ist es passiert. Ich habe ein dumpfes Geräusch gehört und dann ist der Pkw links an mir vorbei, er war aber am Abbremsen”, so der Zeuge. Er sei zu der Stelle geeilt, wo das Opfer lag und habe die Rettung gerufen. Der Wagen kam in der Fahrbahnmitte zu stehen. Von dort lenkte ihn der Fahrer laut übereinstimmenden Aussagen noch an den rechten Straßenrand.
Führerschein bis 2017 entzogen
Ein Zeuge sagte aus, dass er den 21-Jährigen auf dem Fest noch am Wegfahren hindern wollte, da er ihm nicht mehr fahrtauglich erschien. Es gelang ihm aber nicht, das Auto noch aufzuhalten. Laut Privatbeteiligtenvertreter wurde dem Angeklagten der Führerschein kürzlich in erster Instanz bis 2017 entzogen, da er abermals offensichtlich alkoholisiert fahren wollte und einen Alkotest verweigerte. Der 21-Jährige habe dagegen berufen. Das sei auch aktenkundig. (APA)
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