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Holocaust-Leugner erneut verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Ein 79-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag zum wiederholten Mal wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden.

Von Christiane Eckert

15 Vorstrafen, zuletzt 1991 und 2002 wegen Wiederbetätigung in Feldkirch zu Haftstrafen verurteilt. Am Donnerstag stand der Mann, dessen Verlagsadresse in einer 400-Seelengemeinde am Rande des Bregenzerwaldes liegt, erneut vor Gericht. Und wieder hat der Zeitschriftenherausgeber gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Die Themen sind aus der Vergangenheit bekannt: Leugnen des Völkermordes, Zweifeln an Zahlen, Verleugnen historischer Funde, Beweise und Tatsachen. „Revisionisten“ nennt man die Gruppe von Menschen, die versucht, anerkannte Geschichte anders zu deuten.

Alte Bekannte

„Mit der Holocaust-Lüge begründeten die Juden ihre Forderung und globalen Plan, die gesamte Menschheit des Planeten nach Deutschland zwecks biologischer Ausrottung zu saugen“, heißt es zum Beispiel an einer Stelle des im Mai 2018 erschienen Heftes. Bei einer Hausdurchsuchung wurde Schriftmaterial zum Thema Holocaust, Revisionismus, Zyklon B und dergleichen sichergestellt.

Kombinierte Strafe für betagten Straftäter

Die Geschworenen waren rasch einig, mit acht Ja- und null Neinstimmen kamen sie zu dem Ergebnis, dass der 79-Jährige einmal mehr schuldig zu sprechen ist. Die Strafe wurde mit einem Jahr bedingter Haft, also Gefängnis auf Bewährung und 5.040 Euro unbedingter Geldstrafe festgesetzt. Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten nicht, dass er als Herausgeber nicht einmal die Zeit hatte, den Text des Beitrages zu lesen. Die Zeitschrift „Phoenix“ erscheint lediglich vier Mal pro Jahr, Inhalt sind rund 15 Artikel oder Beiträge. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

79-Jähriger gesundheitlich schwer angeschlagen

Der Angeklagte und Herausgeber der Zeitschrift „Phönix“ beteuert, den betreffenden Artikel, in dem der Holocaust geleugnet und verharmlost wird, nicht gelesen zu haben. „Ich entschuldige mich dafür, ich hätte diese Passage nicht veröffentlicht. Ich weiß, dass der Verfassungsschutz jede Zeile der Zeitschrift liest, ich wäre ja ein Wahnsinniger gewesen, wenn ich so etwas publiziert hätte“, sagt der sichtlich gesundheitlich angeschlagene Beschuldigte. Er, so der einschlägig Vorbestrafte, habe gedacht, in dem betreffenden Artikel gehe es lediglich um die starke Zuwanderung nach Europa.

(red)

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