Das Opfer, ein 25-jähriger Fotograf, wies keine äußeren Verletzungen auf, erst die gerichtliche Obduktion ergab die Todesursache.
Der Mann starb demnach an einer Gehirnblutung in Folge des heftigen Schlags, durch den er zu Boden gestürzt und mit dem Kopf auf dem Gehsteig aufgeprallt war. Dem zuständigen Staatsanwalt war rasch klar, dass kein vorsätzliches Tötungsdelikt gegeben war. Er legt dem 23 Jahre alten Speditionskaufmann daher Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zur Last. Das Strafgesetzbuch sieht dafür ein bis zehn Jahre Haft vor.
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