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Prozess nach Sex-Überfall auf 86-jährige Wienerin

Verhandlungssaal im Wiener Straflandesgericht
Verhandlungssaal im Wiener Straflandesgericht
"Es tut mir schrecklich leid, was da passiert ist": Mit diesen Worten hat sich am Dienstag ein 29 Jahre alter Mann im Straflandesgericht entschuldigt, nachdem er im vergangenen Sommer eine 86-Jährige in einem Pensionistenheim in Wien-Favoriten überfallen haben soll und die betagte Frau vergewaltigen wollte. Er war mitten in der Nacht über das Fenster in ihr im Erdgeschoß gelegenes Zimmer gelangt.


Das außergewöhnliche Verbrechen spielte sich in der Nacht auf den 13. August ab. Weil es nach einem hochsommerlichen Tag nicht abgekühlt hatte, öffnete die 86-Jährige ihr Fenster, ehe sie eine Schlaftablette zu sich nahm und sich hinlegte. Sie schreckte auf, als sich plötzlich ein Unbekannter an ihr zu schaffen machte, und wehrte sich nach Kräften. Darauf versuchte der Mann mit Gewalt den Geschlechtsverkehr zu erzwingen, indem er die Frau schlug und würgte. “Ich hab’ geglaubt, mein Kopf reißt mir ab”, gab die Pensionistin später in ihrer polizeilichen Einvernahme zu Protokoll.

Sie brachte den Täter schließlich dazu, von ihr abzulassen, indem sie ihm Geld anbot. Der Mann ergriff die Banknoten und verließ mit 80 Euro über das Fenster den Tatort. Festgenommen wurde der 29-Jährige, weil er vor dem Heim seine Baseball-Kappe verloren hatte. Bei einem Abgleich der DNA-Spuren mit dem Material, das der Täter an der Innenseite des Nachthemds der 86-Jährigen hinterlassen hatte, ergab sich ein Treffer in der DNA-Datenbank. Der 29-Jährige – ein gelernter Bürokaufmann, Vater einer kleinen Tochter und regelmäßig in bekannten Clubs als DJ tätig – weist mehrere Vorstrafen auf.

Zum Befremden von Irene Oberschlick, der Rechtsvertreterin der 86-Jährigen, wurde der Mann nicht wegen Vergewaltigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft brachte vielmehr einen Strafantrag wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung ein, was im Fall einer Verurteilung einen Strafrahmen von bis zu drei statt maximal zehn Jahren zur Folge hätte. Dabei hatte der Mann nach anfänglichem Leugnen erst in seiner dritten Beschuldigteneinvernahme behauptet, er habe nach einer Auflegerei in einem Club im Backstage-Bereich sogenannte Happy Pills zu sich genommen und in Verbindung mit zuvor konsumiertem Alkohol und Kokain einen Kontrollverlust erlitten, der ihn zum Einsteigen in das Pensionistenheim bewogen hätte. Dort habe er Geld suchen wollen, um sich weitere Drogen kaufen zu können.

Für Oberschlick, die namens der 86-Jährigen 10.000 Euro für die körperlichen und seelischen Folgen geltend machte, handelte es sich bei dieser Verantwortung um “die Konstruktion einer Rauschtat”. Sie sei “fassungslos”, dass “diese besonders grausige Vergewaltigung” – die Pensionistin wurde im Vaginalbereich verletzt und trug auch eine stark blutende Platzwunde am Kopf davon – von der Staatsanwaltschaft nicht entsprechend geahndet werde. Der vorliegende Strafantrag sei für sie “nicht nachvollziehbar”, urgierte die Opfer-Vertreterin.

Der Angeklagte beharrte in seiner ausführlichen Einvernahme darauf, er habe einen Aussetzer infolge des Drogen-Alkohol-Cocktails gehabt: “Die Vergewaltigung ist mir unerklärlich. Wer so was macht, muss krank sein. Ich tät’ das nie machen normal.” Er habe in dem Club neben den üblichen Substanzen auch noch zwei blaue Pillen geschluckt, die “einen anderen Rausch als den, den ich gewohnt bin” bewirkt hätten. Er habe schließlich noch Kokain nachlegen wollen, aber kein Geld mehr gehabt. Als er an einem geöffneten Fenster vorbeikam, “bin ich in dem blöden Zustand reingegangen und wollte schauen, ob ich ein Geld finde”, gab der 29-Jährige zu Protokoll. In dem finsteren Zimmer habe er ein Kästchen durchwühlt. Daran, dass er die schlafende Frau bedrängt und in weiterer Folge misshandelt hatte, könne er sich nicht mehr erinnern. Er wisse aber ganz genau, dass er nicht – wie diese später berichtete – eine Sturmhaube übers Gesicht zog, ehe die 86-Jährige Licht machen durfte, versicherte der Angeklagte eindringlich. Er habe die Frau außerdem “leicht hochgehoben und ins Bad getragen, weil sie am Kopf voller Blut war”. Weiters gab er zu Protokoll: “Ich hab’ ihr vorgeschlagen, dass sie einen Pfleger holen soll.”

Angesichts dieser Aussagen mit recht detaillierten Angaben zum Geschehen vor bzw. nach der inkriminierten Tat zweifelte Richterin Nina Steindl am von der Staatsanwaltschaft angenommenen Vollrausch. Überdies hatte die 86-Jährige in ihrer kontradiktorischen Einvernahme, mit der sie sich einen persönlichen Auftritt in der Hauptverhandlung ersparte, betont, der Täter habe keinen besonders beeinträchtigten Eindruck gemacht und sei zielgerichtet vorgegangen. Es sei “sehr naheliegend, dass es sich bei der Darstellung des Angeklagten um eine Schutzbehauptung handelt”, folgerte Steindl. Konsequenterweise fällte sie am Ende ein Unzuständigkeitsurteil: “Es gibt zig Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass hier nicht mit einer Rauschtat vorzugehen ist.”

Für den 29-Jährigen heißt das, dass er sich in wenigen Wochen wegen Vergewaltigung vor einem Schöffensenat verantworten muss. Bis dahin bleibt er in U-Haft. Die zuständige Staatsanwältin – seit längerem auf Sexualstrafsachen spezialisiert – hatte in ihrem Schlussplädoyer erklärt, sie habe der Verantwortung des Angeklagten “die Chance geben wollen, weil ich glaube, das sie stimmt”. Sie habe sich ihre Vorgangsweise “sehr genau überlegt”, sich im Vorfeld eingehend mit dem beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen besprochen und sich auch einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschafft: “Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein junger Mann, der laut Sachverständigem keine sexuellen Perversionen hat, hergehen soll und eine 86-jährige Frau vergewaltigen soll, wenn er nicht unter Drogen steht.”

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