Prozess nach Gewölbeeinsturz mit zwei Toten in Schärding
Die Angeklagten hätten es verabsäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen und Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen, lautet der Vorwurf. Die zwei zu Tode gekommenen Männer waren von herabstürzenden Deckenelementen verschüttet worden und konnten nach langer, komplizierter Suche nur mehr tot geborgen werden. Beide Arbeiter seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet gewesen und hätten zudem aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen, so die Staatsanwaltschaft.
(APA)
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