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Prozess nach Bluttat in Asylquartier fortgesetzt

Der Nigerianer wird in eine Anstalt eingewiesen.
Der Nigerianer wird in eine Anstalt eingewiesen. ©APA
In der Verhandlung um eine Bluttat in einer Asylunterkunft in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) hat das Gericht am Montag dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Der 25-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die acht Geschworenen in Wiener Neustadt beantworteten alle Fragen einstimmig mit "Ja". Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten u.a. zu beantworten, ob der 25-Jährige im Mai einen Bewohner eines Asylquartiers getötet habe und ob er in der Justizanstalt Wiener Neustadt einen Mithäftling schwer verletzt habe bzw. ob er dabei nicht zurechnungsfähig war. Der Mann habe die Anlasstaten laut Wahrspruch begangen, er sei dem Gutachten zufolge nicht zurechnungsfähig und es sei die Gefährlichkeitsprognose gegeben, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Borns zur ausgesprochenen Einweisung.

Krankhafte Persönlichkeit

Der Staatsanwalt verwies auf Zeugenaussagen, wonach der Mann eine “krankhafte, äußerst gewaltbereite Persönlichkeit” habe und schwere Gewalttaten ohne besonderen Anlass begangen habe. Für die Bluttat gebe es zwar keine unmittelbare Zeugen, aber belastende DNA-Spuren. Blut des Opfers befand sich u.a. am rechten Schuh des 25-Jährigen.

Weiters führte Habitzl die Angaben einer Betreuerin an, wonach der Nigerianer nach der Wegweisung bereits am 2. Mai zu Mittag in das Quartier zurückgekommen und wieder weggewiesen worden sei. “Sie werden etwas für die Sicherheit der Öffentlichkeit und auch für den Betroffenen tun”, meinte Habitzl in Richtung der Geschworenen zur Unterbringung.

“Gravierender Fehler im System”

Auch die Verteidigung rechnete mit einer Einweisung des psychisch kranken 25-Jährigen. Bereits eine einzige der gegenständlichen Taten würde genügen, damit der Mann medizinische Hilfe bekomme, erklärte er. “Er ist zu behandeln, ansonsten würde Ähnliches wieder eintreten”, so Blaschitz. Der Rechtsanwalt kritisierte einen “gravierenden Fehler im System”, weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte Blaschitz. Das Verfahren sollte Anlass geben um die Strukturen zu überdenken, damit Derartiges nicht noch einmal vorkomme.

Sowohl der 25-Jährige als auch das Opfer waren alleinstehend und befanden sich aufgrund einer psychischen Erkrankung in der Unterkunft St. Gabriel in Sonderbetreuung, berichtete eine damals in dem Quartier tätige Betreuerin am Montag als Zeugin. Der Nigerianer hatte sich seit Mitte Februar in der Herberge befunden, das Opfer bereits seit längerem. Der 25-Jährige habe verwirrt gewirkt, sich an vieles nicht erinnern können und Termine vergessen, berichtete die Betreuerin in der Geschworenenverhandlung. Zudem habe er sich oft außerhalb des Hauses aufgehalten.

Verwarnungsgespräch

Die Zeugin berichtete von einem Vorfall mit einer in der Unterkunft lebenden Familie, bei dem der 25-Jährige ein Mädchen geohrfeigt haben soll. “Ich habe ein Verwarnungsgespräch mit ihm geführt”, sagte die 46-Jährige zu den Konsequenzen. Außerdem hätten Bewohner berichtet, dass der Nigerianer “komisch schaut” und sich am Gang entblößt habe. Auf dem Spielplatz habe sich eine Mutter von dem Mann bedroht gefühlt. “Es waren zwei oder drei Meldungen, da haben wir bemerkt, da ist etwas im Busch, da müssen wir aufpassen”, sagte die Zeugin.

“Es war zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht vorstellbar, dass er so gewalttätig ist”, meinte die 46-Jährige weiters. Sie räumte jedoch auch ein: “Uns war schon klar, dass er gefährlich ist oder sein könnte, dass es ein Potenzial dafür gibt.” Das sei Anlass gewesen, den 25-Jährigen genau zu beobachten und zu schauen, dass er seine Medikamente nimmt. Anfang Mai war der Mann aus dem Asylquartier weggewiesen worden, nachdem er außerhalb der Unterkunft einen jugendlichen Bewohner durch einen Faustschlag verletzt hatte. Kurz danach kam es zur Bluttat.

Notquartier nicht aufgesucht

Mit der Wegweisung sei die Betreuung beendet – die Polizei habe dem 25-Jährigen die Adresse eines Notquartiers gegeben, das habe er aber offenbar nicht aufgesucht, hieß es. Die Betreuerin nahm an, dass der 25-Jährige in Wien “andocken” werde. Er habe ihr damals immer wieder erzählt, dass er Freunde in Wien besuche. In der Nacht auf den 3. Mai soll der Nigerianer laut Unterbringungsantrag im Erdgeschoß des Quartiers dem 26-jährigen Bewohner kräftige, teils stampfende Fußtritte gegen Kopf, Hals und oberen Brustbereich versetzt haben. Jugendliche entdeckten den leblosen Mann.

Am Nachmittag des 3. Mai hatte der Nigerianer einen Meißel in Richtung von Kindern geworfen. Beim Eintreffen der verständigten Einsatzkräfte war der Mann auf einer Parkbank mit dem Stahlmeißel zwischen seinen Beinen gesessen. Gegen eine Durchsuchung bzw. Festnahme durch die Polizei hatte er sich mit Kopfstößen, Schlägen, Tritten und Spucken gewehrt und einen Beamten verletzt. Auf dem rechten Schuh des 25-Jährigen sichergestellte Blutspuren stammen laut DNA-Test vom Opfer. Der Nigerianer befindet sich in vorläufiger Anhaltung. Er konnte sich am ersten Verhandlungstag im November nicht an die Geschehnisse erinnern. Ein Ermittler sagte am Montag als Zeuge aus, dass die Leiche am Rücken gelegen sei. Blutspuren habe es am Tatort nur sehr wenige gegeben.

(APA)

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