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Prozess: "Kommissar DNA" überführte Sex-Verbrecher

Feldkich -  Ein 57-Jähriger begrapschte Schüler (12) in seinem Auto. Zwei Jahre teilbedingte Haft.

Ein DNA-Zufallstreffer, die Ermittler sprechen von einem „cold hit“, hat einem 57-jährigen Türken zwei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen beschert, acht Monate muss er absitzen. Der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts einen 12-jährigen Buben begrapscht. Der gestern verhandelte Missbrauchsfall liegt bereits vier Jahre zurück. Der Beschuldigte nahm den Burschen in seinem Auto mit, als dieser in Hohenems bei Regen auf einen Bus nach Dornbirn wartete. In der Nähe des „Schweizerhauses“ hielt der Türke seinen Wagen an, öffnete die Hose des 12-Jährigen und begrapschte dessen Genitalien, so der Vorwurf. Der Bub konnte flüchten und erstattete sofort Anzeige bei der Polizei. An seiner Unterhose und am Unterbauch fanden die Ermittler fremde DNA.

Identifiziert

Dieser genetische Fingerabdruck wurde dem Mann drei Jahre später zum Verhängnis, als er wegen eines anderen Verdachts eine Speichelprobe abgeben musste. Ein Abgleich mit der zentralen Datenbank zeigte: Die DNA des 57-Jährigen stimmt mit den Spuren des Missbrauchsfalls aus dem Jahr 2007 überein. In weiterer Folge konnte auch das mutmaßliche Opfer den Beschuldigten identifizieren.

Trotz der geradezu erdrückenden Beweislast wies der 57-Jährige alle Vorwürfe von sich. Seine Verantwortung sorgte sowohl beim Schöffensenat als auch bei der Staatsanwaltschaft für großes Kopfschütteln. Der Angeklagte erklärte, dass er beim Autofahren geraucht habe und heiße Asche auf die Hose des Burschen gefallen sei, diese habe er weggewischt. „Um sicherzugehen, dass der Bursch sich nicht verbrannt hatte, öffnete ich den Reisverschluss“, so der Beschuldigte. Seine Ausführungen schloss er mit den Worten „Ich habe nichts gemacht. Allah ist mein Zeuge

Acht Monate unbedingt

Der Schöffensenat unter Richter Peter Mück folgte der Anklage und verurteilte den 57-Jährigen zu zwei Jahren Haft. Davon wurden dem Mann 18 Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Als strafmildernd wertete Mück den Umstand, dass die Tat bereits lange zurückliegt. Der Angeklagte meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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