“Bei Ihnen ist alles schief gelaufen, was nur schieflaufen kann”, zeigte Staatsanwalt Bernhard Mascha Verständnis für den Angeklagten – die Eltern früh verstorben, Aufenthalte in Heimen und bei den Großeltern, die sich scheiden ließen, mehrere Selbstmordversuche sowie nicht zuletzt ein psychische Erkrankung. Wegen dieser lebte der Angeklagte auch seit 2010 in einer teilbetreuten Einrichtung im Alsergrund.
Wien: Prozess um Brandstiftung und Exhibitionismus
Um Silvester 2016 wurde der junge Mann durch ein Posting seiner Ex-Freundin offenbar aus der Bahn geworfen. In den folgenden Wochen gefährdete er Freunde durch sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern, setzte diverse Vandalenakte in dem Heim, bevor er dort auch noch einen Ruheraum in Brand steckte. Nur durch Zufall und den Einsatz der Feuerwehr wurde niemand verletzt, doch der Sachschaden war mit 164.000 Euro durchaus erheblich. Dazu kam noch, dass der 27-Jährige bereits seit Jahren beinahe täglich vor den Heimhelferinnen onanierte – ohne dass von der Leitung irgendwelche Konsequenzen gezogen wurden.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen sei der exhibitionistisch und pyromanisch veranlagte Angeklagte zurechnungsfähig. Jedoch bestünde durchaus eine große Gefahr, dass dieser unbehandelt wieder rückfällig würde. Der Aufenthalt in der bisherigen Einrichtung sei ungeeignet, einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten – “Ich bin den ganzen Tag auf der faulen Haut gelegen”. Nur durch eine sehr intensive Betreuung könne man dem Angeklagten wirklich helfen und ihm nach der Entlassung den gewünschten Start in ein neues Leben, nämlich durch eine Kochlehre, ermöglichen.
“Wenn’s hilft, dann ist das okay”, meinte der 27-Jährige und nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger Peter Philipp an. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden, weshalb die Entscheidung des Schöffengerichts bereits rechtskräftig ist.
(APA/Red)
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