Der außergerichtliche Tatausgleich macht Sinn, wenn Streitparteien künftig miteinander weiterhin auskommen müssen. Das kann in der Familie, in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz sein. So versuchte man auf diesem Wege den Streit zwischen drei Pensionisten aus dem Oberland zu schlichten. Doch der erste Anlauf scheiterte, die drei Rentner saßen wieder auf der Anklagebank. Dieses Mal appellierte Sabrina Tagwercher, Richterin des Landesgerichts Feldkirch an das Trio, endlich Ruhe einkehren zu lassen. Und die drei versprachen, sich zumindest zu bemühen.
Kleinigkeiten reichen
Ausgangspunkt für die Dreier-Schlägerei, bei der alle ins Spital mussten, war eine Putzaktion des 61-Jährigen. Angeblich spritzt er mit dem Kärcher immer den Schmutz auf die Gegenseite. Es kam zu Handgreiflichkeiten. Seit 20 Jahren wohnen die Parteien Tür an Tür, einige Zivilverfahren sind anhängig. Doch vielleicht nutzt der Appell des Gerichts. Die drei entschuldigen sich, das Strafverfahren wird eingestellt.
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