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Prozess in Linz: 19-Jähriger gestand Prügelei mit Todesopfer

Zu drei weiteren Anschuldigungen aus den Jahren 2009 und 2010 bekannte sich der 19-Jährige nicht.
Zu drei weiteren Anschuldigungen aus den Jahren 2009 und 2010 bekannte sich der 19-Jährige nicht. ©APA/rubra
Ein 19-jähriger Oberösterreicher hat sich am Montag im Landesgericht Linz in einem Prozess wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang teilweise schuldig bekannt. Er soll einem 17-Jährigen zwei Faustschläge versetzt haben, die zu dessen Tod führten.

Das gab der Angeklagte teilweise zu, aber nicht drei weitere ihm vorgeworfene Körperverletzungen aus den Jahren 2009 und 2010. Auch eine versuchte Anstiftung zur Falschaussage bestritt er. Am Dienstag werden weitere Zeugen einvernommen.

Mühlviertel: Prügelei in Diskothek

Der 17-Jährige hatte im März 2012 in einer Diskothek im Mühlviertel unabsichtlich einen Freund des Angeklagten gerempelt. Der 19-Jährige wollte ihn zur Rede stellen, hieß es in der Anklage. Bei der anschließenden Auseinandersetzung wurde das T-Shirt des Beschuldigten zerrissen. Die beiden Kontrahenten wurden des Lokals verwiesen. Im Freien kam es wieder zu Handgreiflichkeiten. Der Jüngere warf dem Angeklagten vor, dass er auf einen 17-Jährigen losgehe. Daraufhin schlug dieser ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Der Getroffene fiel zu Boden, wobei er mit dem Kopf hart auf dem Asphalt aufschlug und reglos liegen blieb. Der 19-Jährige rannte davon, so die Staatsanwaltschaft. Der 17-Jährige erlag zwei Wochen später im Spital seinen Verletzungen.

Keine Faustschläge, nur Ohrfeigen

Es seien nur Ohrfeigen gewesen, verantwortete sich der Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Sie waren aber so stark, dass der 17-Jährige “ins Schwanken gekommen ist, zurückgestiegen ist, sonst könnte er ja nicht gestolpert sein”, sagte er auf eine Frage. Ein Zeuge sprach mit Bestimmtheit von Boxhieben, die anderen konnten keine genauen Angaben zu der Art der Schläge machen. Er sei “mittel betrunken” gewesen, der 17-Jährige war ebenfalls alkoholisiert, so der Beschuldigte.

Eltern verlangen 30.000 Euro

Die drei Freunde, mit denen der Angeklagte in der Disco war, sagten aus, sie hätten von dem Vorfall im Freien nichts mitbekommen. Einer gab an, dass der Beschuldigte beim Heimfahren im Auto erzählte, er habe dem Opfer “mit der Flache eine gegeben”. Und sie hätten bei der Polizei sagen sollen, dass der 17-Jährige einem von ihnen einen “Daucher” gegeben hat, “dass das so zustande gekommen ist”. “Den Tod des 17-Jährigen wollte niemand”, kein Mensch konnte damit rechnen, das sei eine sinnlose Rauferei gewesen, so der Verteidiger. Die Eltern des Opfers schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an und verlangen insgesamt über 30.000 Euro Teiltrauerschmerzensgeld und Begräbniskostenersatz. Diesen Betrag erkannte der Verteidiger an.

19-Jähriger soll öfters in Prügeleien verwickelt gewesen sein

Zu dem Vorwurf aus dem Jahr 2010, er habe jemandem mit einem Bierglas ins Gesicht geschlagen, gab der Angeklagte an, man wolle ihm etwas andichten. Zur Schlägerei mit seinen beiden Cousins sei es 2009 gekommen, weil einer der beiden ihm einen Rempler gegeben habe. Das habe er sich nicht gefallen lassen. Sie hätten auch vereinbart, das nicht anzuzeigen. Es gebe auch seit längerem Familienstreitigkeiten. (APA)

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