Die Anklage gegen die drei jungen Frauen lautete Medienberichten zufolge auf sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung eines geistig behinderten Mannes. Zwei der 19 und 20 Jahre alten Frauen erhielten in Korneuburg Bewährungsstrafen, eine Frau wurde teilbedingt verurteilt.
Die Urteile fielen sehr viel milder aus als vorerst angenommen – bis zu zehn Jahre Haft hätten den Frauen eigentlich gedroht. Die relativ niedrigen Strafen wurden laut Gerichtsurteil mit den Geständnissen der Frauen und ihrem Alter begründet.
Die Gräueltaten in Korneuburg
Die Frauen hatten den behinderten 40-Jährigen in dem Heim, in dem er lebte, missbraucht und geschlagen. Laut dem Gericht quälten sie den Mann mit einem Kochlöffel und prügelten mit einem Besen auf ihn ein.
Das geistig beeinträchtigte Opfer hatte nach Darstellung der Anklage gefleht, dass sie aufhören sollen, aber die jungen Frauen hätten weitergemacht. Eine Betreuerin, der die Verletzungen aufgefallen waren, brachte den Fall zur Anzeige.
Schockierende “Argumente” der Frauen
Nach Angaben von ORF Niederösterreich kamen von den Frauen beim Prozess Aussagen wie „Es war eine dumme Gaudi“, „es war eine Schnapsidee“, „es ist einfach so passiert“, „ich war betrunken“. Derlei Angaben sollten der “Rechtfertigung” dienen.
Eine 20-Jährige wurde zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt, da sie bereits vorbestraft war. Die zwei anderen Beschuldigten erhielten zwei Jahre bzw. sechs Monaten bedingt. Die Urteile, die in Korneuburg ausgesprochen wurden, sind rechtskräftig.
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