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Prozess gegen Richterin Ratz nach Salzburg verlegt

(NEUE) Feldkirch -  Oberster Gerichtshof delegierte das Verfahren gegen die Vizepräsidentin des LG Feldkirch.
Richterin Ratz wird angeklagt

Am Landesgericht Salzburg wird sich die Feldkircher Richterin Kornelia Ratz vor einem Schöffensenat zu verantworten haben. Das beschloss am Mittwoch der Oberste Gerichtshof (OGH). Wie erwartet, entschied sich das Höchstgericht in Wien für die Verlegung des Strafprozesses gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch an ein Gericht außerhalb des Gerichtssprengels Tirol-Vorarlberg. Damit soll der Anschein der Befangenheit von Richtern vermieden werden. Vor allem Anstiftung zum Amtsmissbrauch wird der ranghohen Vorarlberger Richterin von der Staatsanwaltschaft Steyr zur Last gelegt. In der Anklageschrift wird der Feldkircher Juristin vorgeworfen, sie habe am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament eines verstorbenen vermögenden Verwandten zugunsten ihrer Mutter und Tante bestellt. Die prominente Angeklagte, die von Bertram Grass verteidigt wird, bestreitet den Vorwurf. Fünf weiteren Angeklagten wird in Salzburg der Prozess gemacht werden. Dazu zählen vier Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn. Davon sind drei Rechtspfleger, einer von ihnen ist in Pension. Angeklagt sind zudem der entlassene Leiter der bezirksgerichtlichen Außerstreitabteilung sowie der Bruder jenes Rechtspflegers, der zudem Leiter der Geschäftsstelle am BG Dornbirn war und als geständiger Hauptverdächtiger in der großen Testamentsaffäre gilt.

20 gefälschte Testamente

In Salzburg wird nur das Testament des Ratz-Verwandten verhandelt werden. Demnächst will die Staatsanwaltschaft Feldkirch ihre Anklageschrift gegen mehrere Angeklagte wegen 20 gefälschter Testamente am Landesgericht Feldkirch einbringen. In der Causa Ratz hatte sich die Staatsanwaltschaft Steyr für eine Delegierung nach Inns­bruck ausgesprochen. Verteidiger der Angeklagten sprachen sich dagegen aus und beantragten eine Verlegung des Prozesses an ein östlicher gelegenes Gericht. Über diese Delegierungsanträge hatte der OGH zu entscheiden.

(NEUE/Seff Dünser)

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