Prozess gegen Armin Wolf: Urteil ergeht schriftlich
Im Jänner hatte ein ganzseitiges Inserat von Gegnern der Coronamaßnahmen, die sich "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-Austria)" nannten, in Tageszeitungen für Aufregung gesorgt.
Bezeichnung "Corona-Leugner" sorgte für Klage gegen Armin Wolf
Im Zuge der folgenden Diskussion hatte "ZiB 2"-Anchorman Armin Wolf die Betreffenden auf Twitter als "Corona-Leugner" bezeichnet, was Wolf eine Klage auf Widerruf und Unterlassung einbrachte. Diese wurde am heutigen Donnerstag am Handelsgericht Wien behandelt.
Ein Urteil steht nach Abschluss der Verhandlung indes noch aus. Dieses werde schriftlich ergehen, bestätigten der APA sowohl Anwalt Siegfried Zachhuber von der Klagsseite als auch Anwalt Michael Pilz, der Armin Wolf vertritt. Vonseiten des Gerichts sei hierbei ein Zeitraum von frühestens vier Wochen in Aussicht gestellt worden. Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Grundfrage, ob der Begriff "Corona-Leugner" als zulässige Meinungsäußerung respektive zulässige Tatsachenbehauptung gewertet werden kann.
(APA/Red)
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