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Prozess gegen „Rammbock-Bande“

Ab Montag muss sich die so genannte Rammbock-Bande im Straflandesgericht verantworten, die am 1. Februar in der Wiener Innenstadt mit einem spektakulären Einbruch für Aufsehen gesorgt hatte - wenig gesprächig am ersten Verhandlungstag.

Wenig gesprächig zeigte sich am Montag die so genannte „Rammbock“- Bande im Wiener Landesgericht. Beim Prozessauftakt waren die fünf mutmaßlichen Profi-Einbrecher nicht ein Mal bereit, ihre Namen und Geburtsdaten bekannt zu geben.


Dafür wurde einem der Angeklagten übel: Der 44-jährige Mann sackte während des Plädoyers eines Verteidigers zusammen, fiel auf den Boden und wurde von einem herbeigerufenen Notarzt und einer Schwester behandelt und anschließend auf die Krankenstation im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus gebracht. Sicherheitshalber wurde auch die Rettung verständigt. Die laut Ermittler insgesamt achtköpfige Bande hatte am 1. Februar in der Wiener Innenstadt mit einem spektakulären Einbruch für Aufsehen gesorgt.

Mit Transporter Auslage durchbrochen


Die Täter brachen am frühen Morgen mit einem gestohlenen Transporter, auf dem Lkw-Reifen montiert waren, die Eingangstür und Auslage des in der Kärntner Straße etablierten Juweliers „Wagner“ auf und erbeuteten innerhalb von zwei Minuten Schmuck und Uhren im Wert von rund einer Million Euro. Mit einem weiteren Transporter hatten die Kriminellen die Kärntner Straße blockiert, eine andere Zufahrt „sicherten“ sie mit einem mit Nägeln bestückten Balken gegen die Polizei ab. Zur Flucht benützten sie zwei ebenfalls gestohlene Pkw, wovon sie einen in Vösendorf in Flammen aufgehen ließen, um allfällige Spuren zu verwischen.


Insgesamt neun Einbrüche in Wien, Wels, Linz und Vösendorf legte Staatsanwalt Josef Redl den fünf Serben im Alter zwischen 32 und 44 Jahren zur Last, darunter auch ein „erster Besuch“ beim Juwelier „Wagner“ am 16. Februar 2003. Gesamtbeute: An die drei Millionen Euro. Ein zehntes Faktum war nicht Prozessgegenstand, da dieser Coup in Deutschland über die Bühne gegangen war und die dortigen Behörden bisher keinen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt haben.

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