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Protest gegen Freispruch

Schwarzach - Der Freispruch eines mehrfach vorbestraften Kinderschänders am Landesgericht Feldkirch hat eine Debatte um Schlupflöcher im Gesetz ausgelöst, die Staatsanwaltschaft will das Urteil zudem vor dem Obersten Gerichtshof zu Fall bringen. Reaktion der ÖVP

Der 47-jährige Bludenzer hatte zum wiederholten Mal ein Kind in seine Wohnung gelockt und „Doktorspiele“ an einem siebenjährigen Mädchen vorgenommen. Weil er das Kind aber nicht geschlechtlich berührt hatte, sah das Gericht keine Möglichkeit, den Triebtäter zu verurteilen.

„System versagt“

Landesrat und FPÖ-Obmann Dieter Egger nannte den Vorfall einen „Skandal“. „Hier hat das System völlig versagt“, so Egger. Der Verteidiger des freigesprochenen Bludenzers kündigte an, dass sein Mandant eine freiwillige Therapie machen werde. Auch hier hat der Staat keine Handhabe – gezwungen werden kann der Kinderschänder nicht. Der Fall ist nicht der einzige, bei dem ein Triebtäter Gesetzeslücken ausnutzt.

Das damalige Verhalten des Triebtäters sei vom Gesetzgeber nicht für strafbar erklärt worden, hieß es. „Es ist eine nicht zu tolerierende Schweinerei, doch es stellt keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt dar“, so Richterin Karin Dragosits. Der Pädophile, der nicht mehr in der Zitronensiedlung wohnt, will sich einer freiwilligen Therapie unterziehen, bestätigte sein Anwalt Clemens Ender: „Mein Mandant hat aus der ganzen Sache gelernt.“ Gezwungen werden kann der Triebtäter zu einer Therapie nicht, auch dafür gibt es keine rechtliche Handhabe.

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