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Prostituiertenmord: Bluttest entlastet Niederländer nicht

Die Entscheidung, ob dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird oder nicht, muss ein Drei-Richter-Senates des Landesgericht Salzburg fällen.
Die Entscheidung, ob dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird oder nicht, muss ein Drei-Richter-Senates des Landesgericht Salzburg fällen. ©Wildbild
Im Fall jenes Mordes an einer Prostituierten in Salzburg aus dem Jahr 1980, für den möglicherweise ein Welser 17 Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen ist, schließt auch die Blutgruppe eines Niederländers dessen Verdacht nicht aus.
Niederländer bestreitet Tat
Keine Ermittlungen gegen Niederländer

Nachdem ein Fingerabdruck des inzwischen 47-Jährigen auf einem Etui am Tatort sichergestellt worden war, stimmt nun auch seine Blutgruppe mit einer Blutspur überein, die damals auf dem Leibchen des Mordopfers gefunden worden ist.

Prostituierte 1980 mit Kabel erwürgt

Der Mord liegt 31 Jahre zurück: Am 5. November 1980 war die Prostituierte Heidemarie M. mit einem Kabel erwürgt in einer Wohnung in der Stadt Salzburg aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter “Mandi” wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl Manfred B. die Tat in seiner angemieteten Wohnung in der Linzergasse stets bestritt und offenbar auch keine Beweise vorlagen, wurde er 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seit seiner Entlassung 1997 aus der Haft in Garsten lebt er in Oberösterreich.

Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken in einer Datenbank der Polizei brachte den Fall im Vorjahr wieder ins Rollen und die Behörden auf die Spur des Niederländers. Am Tatort war 1980 auf einem buchförmigen Etui ein unbekannter Fingerabdruck sichergestellt worden, der plötzlich dem in München lebenden Kraftfahrer zugeordnet werden konnte. Wegen dieses Treffers beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Niederländer war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt und arbeitete als Kochlehrling in der Stadt Salzburg.

Verfahren wieder aufgenommen

Gegen Ende des Vorjahres wurde der 47-Jährige im Rechtshilfeweg in München einvernommen, außerdem gab er freiwillig eine Blutprobe ab. Das Ergebnis liegt nun vor: Der Niederländer hat demnach die Blutgruppe “0” – Blut dieser Gruppe war auch auf dem Leibchen des Opfers entdeckt worden und konnte weder vom Opfer noch vom verurteilten Zuhälter gestammt haben. Die Gerichtsmedizin Salzburg-Linz weist in ihrem Gutachten, das der APA vorliegt, aber darauf hin, dass rund 35 bis 40 Prozent der Bevölkerung diese Blutgruppe haben.

3.000 Euro fehlten nach Prostituiertenmord

In der Vernehmung konnte der Niederländer nicht erklären, wie sein Fingerabdruck in die Wohnung gekommen war. In der Schatulle bewahrten die Prostituierten ihren Lohn auf. Nach dem Mord fehlten umgerechnet 3.000 Euro. “Er sagte, er war nie in der Wohnung und kennt die Frau nicht”, so Rechtsanwalt Clemens Krabatsch aus Wels, der den verurteilten Oberösterreicher vertritt. Der Niederländer gab an, weder Mordopfer noch Zuhälter gekannt zu haben. Er könne aber nicht ausschließen, dass er einmal mit anderen in eine Wohnung mitgegangen sei. Die Behörden konfrontierten ihn auch mit einer Aussage der Prostituierten kurz vor ihrem Tod: Sie erzählte einer Kollegin, dass sie einen “netten, ganz jungen Burschen” kennengelernt habe und mit ihm aufs Zimmer gegangen sei. Das sei nicht er gewesen, antwortete der Zeuge laut Protokoll.

Salzburger Polizei ermittelt weiter

Zwischenzeitlich hat auch in Salzburg die Polizei drei Zeugen aus dem damaligen Umfeld einvernommen und sie unter anderem über die Schatulle befragt. Diese konnten sich aber kaum noch an Einzelheiten erinnern.
Krabatsch wollte zudem noch weitere Beweismittel und Spuren zum Mordfall suchen lassen, etwa das Kabel, mit dem die Prostituierte erdrosselt worden war. Da der Akt in der Justizanstalt Salzburg aber inzwischen geschreddert worden ist und sich auch in den Unterlagen der Vollzugsanstalt Garsten keine Hinweise befinden, geht er davon aus, dass das Kabel nicht mehr für allfällige Untersuchungen zur Verfügung steht. Allerdings will er sich noch einmal an das Landesgericht Salzburg wenden, ob in der Gerichtsmedizin Salzburg noch Beweismittel des Mordopfers gelagert sind.
Die Entscheidung, ob dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird oder nicht, muss ein Drei-Richter-Senates des Landesgericht Salzburg fällen. (APA)

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