Für den 38-Jährigen gibt es keinen zweiten Prozess. Es bleibt damit bei 20 Jahren Haft plus einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Vier Morde hatte der Mann anfangs gestanden, die Geständnisse zu den drei zeitlich weiter zurück reichenden Fakten später jedoch widerrufen.
Der Mann stand ursprünglich im Verdacht, bereits 1989 und Mitte der neunziger Jahre in Graz und Wien Prostituierte umgebracht zu haben. Der Verurteilte hatte in der Nacht zum 7. Juni 2002 eine Prostituierte erwürgt. Anschließend zerstückelte er die Leiche und führte die Teile in einer Scheibtruhe zu einem Müllplatz in Penzing.
DNA-Gutachten entlastete Mann
Die objektive Beweislage war allerdings dünn, ein DNA-Gutachten entlastete ihn. Die Staatsanwaltschaft deutete bereits im Juni 2004 an, dass ihm abgesehen von einem Mord nichts nachzuweisen sein werde. Nun wurden die offenen Verfahren auch offiziell eingestellt, hieß es in der “Neue Kronenzeitung”.
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