Die Projektleitung habe den Grundkonsens Entscheidungen auf Basis von Daten und Fakten zu treffen in keiner Phase des Planungsprozesses verlassen, sondern beantworte alle vom Regionalforum gestellten Fragen auf Expertenbasis. Es wurde und werde darüber hinaus genau darauf hingewiesen, zu welchen Fragen weitere Grundlagen für eine umfassende und seriöse Beantwortung ergänzend zu erheben seien und welche Planungstiefe (Flughöhe) dazu notwendig sei.Über die Tiefe der Ausarbeitungen entschieden Regionalforum und Steuerungsteam, nicht die Projektleitung.
Es sei vollkommen unrichtig, dass die Regierung eine untertunnelte S18-Variante ausgegraben hat. Zudem halte die Projektleitung nicht stur an einer großen Straßenlösung im Auftrag der Landesregierung fest, sondern sie halte sich strikt an die Arbeitsaufträge und Vereinbarungen aus dem Regionalforum. Einer dieser Arbeitsaufträge, der im 19. Regionalforum am 16.11.2010 diskutiert und ohne Beeinspruchung, auch von Regionalforumsmitglied LA Bernd Bösch verabschiedet wurde, war die weitere Untersuchung und Weiterentwicklung der Variante Dornbirn Nord Zellgasse – Bruggerloch/-horn (Alternative Eneu).
Deshalb wurde diese Alternative wie alle anderen Alternativen, die sich noch im Planungsprozess befinden und zwar die
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optimierte Alternative Bahn/Metrobus/Bus,
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Alternative Bahn/Ringstraßenbahn/Bus
sowie die Straßenalternativen
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Ostumfahrung Lustenau,
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Südumfahrung Hard / Lauterach plus Ostumfahrung Lustenau
jeweils in Kombination mit der optimierten ÖV-Alternative detailliert untersucht.
Im Regionalforum vom 18.1.2011 seien erste Ergebnisse zu den Auswirkungen auf Raum und Umwelt sowie die Lärmauswirkungen präsentiert und zur Diskussion gestellt worden. Zur Alternative Eneu sei ausgeführt worden, dass auf Basis der vorhandenen Grundlagen nicht seriös beantwortet werden könne, ob die Auswirkungen der Trasse auf den Naturraum mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erheblich oder nicht erheblich seien. Dazu seien weitere umfangreiche Erhebungen notwendig. Da diese Erhebungen in eine Detaillierung gingen, welche im Rahmen dieses Planungsverfahrens bzw. in dieser Flughöhe nicht zu leisten seien, wurde klargelegt, dass diese Arbeiten nur in einer nächsten, detaillierteren Planungsstufe durchzuführen seien. Dabei sei kein Zweifel daran gelassen worden, dass diese Arbeiten notwendig sei, um die Frage der naturschutzrechtlichen Umsetzbarkeit dieser Alternative vor dem Beginn eines Behördenverfahrens zu beantworten. Allerdings gelte das analog für alle Straßenalternativen, wenngleich das Verfahrensrisiko bei der Alternative Eneu wahrscheinlich höher zu bewerten sei, als bei den anderen Alternativen. Es gibt jedoch mit dem vorliegenden Planungsstand aus fachlicher Sicht kein Killerkriterium, das ein endgültiges Ausscheiden dieser Alternative rechtfertigen würde.
Bisher sei weder ein endgültiges Ergebnis, noch eine Entscheidung zur weiteren Vorgangsweise getroffen worden. Eine Entscheidung könne erst nach dem Vorliegen und der Diskussion aller Ergebnisse getroffen werden. Auf das nach wie vor bestehende Verfahrensrisiko der Alternative Eneu sei auch explizit in der gemeinsam formulierten Pressemitteilung des Regionalforums hingewiesen worden.
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