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Profiarbeit beim Fälschen

Am Samstag werden in Hard rund 1000 Jugendliche aus dem ganzen Ländle zum "Jugendclubbing" anlässlich des Schulendes erwartet. Die Gendarmerie wird sicherlich wieder einige Ausweisfälscher erwischen.

Einige meinen, mit manipulierten Schüler-und Fahrausweisen an den Türstehern vorbei- und in die Disko hineinzukommen. „Mitunter haben wir Elfjährige, die sich als 16-Jährige ausgeben“, so Stefan Schlosser von der Bezirksgendarmerie Bregenz.

Farbkopien

Allein beim letzten Jugendclubbing mussten die Beamten fünf Anzeigen erstatten. Der beliebteste Trick: Ausweise von älteren Freunden werden farbkopiert und mit den eigenen Passbildern überklebt. „Einige der Ausweise sind echte Profiarbeit“, so die Gendarmin Maria Schertler. Anlässlich der bei allen Altersklassen begehrten „Jugendclubbing“-Veranstaltung warnt die Gendarmerie die Jugendlichen davor, Ausweise zu fälschen. „Es handelt sich dabei um einen Straftatbestand, nämlich Urkundenfälschung“. In jedem Fall gebe es deswegen von der Gendarmerie eine Anzeige.

Bis zu zwei Jahren Haft kann das Fälschen einer Rechtsurkunde laut Gesetz einbringen. „Wegen eines Schülerausweises muss sicher keiner hinter Gitter, dennoch weisen wir darauf hin, dass es sich trotzdem um eine ernste Sache handelt, die Folgen hat“, so Schlosser.

Strafbarkeit: Urkundenfälschung § 223 StGB

(1) Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.
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