AA

"Pro-EU-Aktion" am Lustenauer Grenzübergang

Lustenau - Das Vorarlberger Gewerbe und Handwerk gratulierte am Montag mit einer Pro-EU-Aktion am Lustenauer Grenzübergang Schweizer BürgerInnen zum positiven Abstimmungsergebnis. Allerdings wurde gleichzeitg ein Bürokratie-Abbau gefordert.

Am Sonntag stimmten die Schweizerinnen und Schweizer positiv über die unbefristete Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit 25 Ländern der EU sowie dessen Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien ab. „Die Schweiz rückt damit zweifelsohne näher an die EU heran. Wir begrüßen dieses Ergebnis sehr.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in unserer Grenzregion braucht es allerdings noch mehr. Diese Abstimmung ist für die Vorarlberger Betriebe ein ideales Ereignis, um die Schweizer Nachbarn auf die vielen bürokratischen Hemmnisse aufmerksam zu machen, die unseren Unternehmen bei Arbeiten in die Schweiz immer noch massiv benachteiligen”, erklärt Gebhard Pfeiffer, Innungsmeister des Bauhilfsgewerbes im Rahmen der Aktion an der Lustenauer Grenze.

Weiters dürfe die Schweiz nicht nur “Nutznießer” der europäischen Verträge sein, sondern müsse auch ihren Verpflichtungen im Sinne einer fairen Zusammenarbeit nachkommen. „Mit diesem Ja erhoffen wir uns eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen unter fairen Bedingungen, einen erleichterten Markzugang in die Schweiz und die Verhältnismäßigkeit von Arbeitsmarktkontrollen”, so Pfeiffer.

Eine Öffnung des Schweizer Marktes durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse liegt im Interesse der Schweizer und der Vorarlberger Unternehmen. „Leidtragende dieser Blockadepolitik sind nicht nur unsere Unternehmen, sondern gerade auch die Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen. Sie sind es, die durch die Abschottung des Schweizer Marktes auf stark nachgefragte und qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen der Vorarlberger Gewerbe- und Handwerksbetriebe verzichten müssen. Darüber hinaus belastet diese Politik auch die Schweizer Zulieferbetriebe, welche auf wertvolle Mehreinnahmen am österreichischen Markt verzichten müssen”, so Pfeiffer abschließend.

Konkret kritisieren die Vorarlberger Gewerbe- und Handwerksbetriebe:

1. Meldepflicht
Die Vorab-Meldefrist von 8 Tagen vor Einsatz stellt gerade bei kurzfristigen Aufträgen bzw. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ein großes Problem dar. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich bei akuten Notfällen, die allerdings auch vorher angezeigt werden müssen. Die Strafen für die Missachtung der Einhaltung der 8-Tage-Frist belaufen sich zunächst auf SFr 500,-, wobei im Wiederholungsfall eine deutliche Steigerung zu verzeichnen ist.

2. Minimalbedingungen
Nach dem Entsendegesetz müssen Vorarlberger Betriebe sog. Minimalbedingungen im Arbeitsverhältnis beachten. Die eigenständige Einschätzung, welche Bedingungen im Einzelfall zwingend zu beachten sind (beispielsweise Einordnung in die verschiedenen GAV’s, Mitarbeiterkategorien, etc) ist für Betriebe sehr komplex und resultiert in einer fehlenden Rechtssicherheit bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung.

3. Vergleichbarkeit und Berechnungsprobleme
Die Vergleichbarkeit der österreichischen Löhne mit denen der Schweiz ist nur schwer herzustellen. Dies betrifft vor allem den Bereich der Lohnnebenkostenstrukturen, wie Sozialversicherungsabgaben, Sonderzahlungen, Ferien- und Urlaubsregelungen, Abfertigungsregelungen, etc.
In einer aktuellen Seco-Weisung werden lediglich 13./14. Monatslohn sowie zusätzliche Urlaubs- und Feiertagsregelungen bei der Anrechnung akzeptiert.

4. Kontrollverfahren, Kontrollkosten
Die meisten Schweizer Kontrollbehörden schreiben die Betriebe an und fordern sie auf nicht nur Lohnunterlagen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Unterlagen einzureichen (Gewerbeanmeldung, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen). Da über das Anmeldeverfahren alle Betriebe vor dem Arbeitseinsatz erfasst sind, werden regelmäßige Kontrollen systematisch durchgeführt. Neben dieser ausufernden Kontrolldichte sind die Kontrollkosten sehr unterschiedlich und nicht transparent.

5. Vollzugskosten
Im Rahmen der Verschärfung der flankierenden Maßnahmen am 1. April 2006 wurden ausländische Dienstleistungserbringer in der Schweiz zur Beitragszahlung von Kontroll- und Vollzugskosten verpflichtet. In einigen Branchen sind hier die Jahresgebühren recht hoch, beispielsweise belaufen sich die Gebühren im Schreinerhandwerk auf SFr 200,-. Zusätzlich werden Abgaben pro Arbeitstag und Dienstnehmer in der Schweiz vorgeschrieben. Diesen Betrag müssen alle Betriebe, die in der Schweiz tätig sind, bezahlen. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass Vorarlberger Betriebe bereits entsprechende Abgaben an ihre Interessensvertretung in Österreich abführen müssen bzw. lediglich für 90 Tage in der Schweiz tätig sein können.

Quelle: WKV

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Lustenau
  • "Pro-EU-Aktion" am Lustenauer Grenzübergang