In Zukunft fällt die Mindestquote weg. In weiterer Folge wird auch die Laufzeit des Privatkonkurses verkürzt. So können nun vor allem jene Menschen entschuldet werden, die es besonders nötig haben.
ifs Schuldenberatung erfreut über die Einigung
“Mit den Verbesserungen im Privatkonkurs wird eine langjährige Forderung der ifs Schuldenberatung endlich erfüllt“, zeigt sich Geschäftsführer Peter Kopf erfreut über die Einigung der Koalition auf Bundesebene. In Zukunft ist es möglich, dass sich auch Menschen entschulden können, denen dies bislang auf Grund willkürlicher Hürden nicht möglich war. Bisher mussten in Österreich mindestens 10 Prozent der Schulden zurückbezahlt werden, um in den Genuss einer nachhaltigen Schuldenlösung zu kommen. “Dank der Reform fallen die Zugangsbeschränkungen und so wird ein Privatkonkurs auch für Alleinerzieherinnen mit geringem Einkommen, Mindestpensionisten oder ehemalige Selbstständige mit hohen Schulden und geringem Einkommen möglich”, erläutert der Fachmann.
Vernünftige Übergangsbestimmungen schaffen
Durch die bisherigen Regelungen waren über 90 Prozent der Menschen, die einen Privatkonkurs bräuchten, vom Verfahren ausgeschlossen. “Das ist auch volkswirtschaftlich betrachtet ein Unsinn. Nichtnur dass ungeregelte finanzielle Notlagen für die Betroffenen eine Katastrophe darstellen, sondern auch die Tatsache, dass diese Menschen nicht in der Lage sind, ins System einzuzahlen, wirkt sich verheerend aus”, stellt Kopf fest. Nun geht es darum, vernünftige Übergangsbestimmungen zu schaffen, damit auch die Menschen, die sich bereits in einem Privatkonkurs befinden, von den Neuerungen profitieren, appelliert Kopf abschließend an die Regierung.
Der gesamte Live-Talk mit Peter Kopf zum Thema “Privatkonkurs”
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