In der internationalen New York Convention hätten sich fast alle Länder der Welt verpflichtet, solche Schiedssprüche anzuerkennen, erklärte Staatsdruckerei-Finanzvorstand Helmut Lackner am Freitag im Gespräch mit der APA. “Das heißt, wir können in jenen Ländern, wo wir vermuten, dass der Kosovo ein Vermögen hat, Exekution führen. Das sind alle Länder der EU und auch der Kosovo.” In Wien sei dafür das Handelsgericht zuständig.
“Der Kosovo hat uns mitgeteilt, dass er nicht daran denkt, aus eigenen Stücken freiwillig zu bezahlen, wie das in zivilisierten Staaten üblich wäre – westeuropäische Staaten zahlen auf Grund eines solches Schiedsspruches. Kosovo hat entschieden, nicht freiwillig zu bezahlen, deswegen müssen wir den Klagsweg beschreiten”, sagte Lackner.
Die Staatsdruckerei hatte 2013 eine Klage beim Schiedsgericht gegen die Republik Kosovo wegen offener Zahlungen für die Lieferungen von elektronischen Reisepässen und der unberechtigten vorzeitigen Vertragskündigung durch den Balkanstaat eingebracht.
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