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Privatdetektiv beschattete kranken Arbeitnehmer

Dem richterlichen Vergleichsvorschlag nach der Hälfte der Abfertigung stimmten die Streitparteien nicht zu.
Dem richterlichen Vergleichsvorschlag nach der Hälfte der Abfertigung stimmten die Streitparteien nicht zu. ©VOL.AT/ Paulitsch (Themenbild)
Feldkirch - Arbeitnehmer bekämpft seine Entlassung gerichtlich und fordert 40.000 Euro Abfertigung.

Durfte der Handelsvertreter im Krankenstand während der Kündigungsfrist ohne Wissen seines Arbeitgebers eine Umschulung zum Physiotherapeuten beginnen? Hat er damit ein sogenanntes genesungsfeindliches Verhalten an den Tag gelegt und so eine gerechtfertigte Entlassung provoziert? Darum geht es nach Ansicht von Richter Klaus Schurig im Kern in einem anhängigen Prozess am Feldkircher Arbeits- und Sozialgericht.

Erschöpfungsdepression

Die Physiotherapie-Ausbildung habe er auf Anraten seiner Ärzte begonnen, die ihm eine Erschöpfungsdepression bescheinigt hätten, sagte der klagende Arbeitnehmer gestern. Sein Burnout führt der 47-Jährige allein auf den beklagten (Ex-)Arbeitgeber zurück, der ihm Geringschätzung statt Wertschätzung entgegengebracht und ihn gemobbt habe. Der ehemalige Handelsvertreter hält daher seine Entlassung für nicht gerechtfertigt. Der Kläger fordert 52.000 Euro von der Handelsfirma, für die er 20 Jahre lang gearbeitet hatte. Davon entfallen 40.000 Euro auf die Forderung nach einer Abfertigung.

Dem richterlichen Vergleichsvorschlag nach der Hälfte der Abfertigung stimmten die Streitparteien nicht zu. Die beklagte Firma meint, nicht sie habe das von ihr im Übrigen bestrittene Burnout bei ihrem Mitarbeiter verur­sacht, sondern allenfalls dessen eigene private Probleme nach der Scheidung. Der Arbeitgeber ließ seinen Außendienstverkäufer im Krankenstand durch einen Privatdetektiv beschatten. Dabei wurde festgestellt, dass der Kranke wochenlang mit dem Firmenauto zur Ausbildung nach Friedrichshafen fuhr, in einem Monat 13 Mal im Fitnessstudio und in München beim Konzert der Red Hot Chili Peppers war.

Verbaler Schlagabtausch

Phasenweise emotionale verbale Schlagabtäusche lieferten sich im Prozess die Anwälte der Streitparteien. Dabei handelt es sich um Brüder. Der Beklagtenvertreter sagte zum Klagsvertreter: „Es ist erstaunlich, dass wir dieselben Eltern haben.“

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