Man habe beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Beschwerde gegen die Abweisung seines Asylantrags eingereicht, sagte sein Anwalt Herbert Pochieser zur APA. Es wurde ein Aufschub gewährt, der Fall wird nun vom VwGH noch ein Mal untersucht.
Um die Anschuldigungen abzuklären, wurde der 34-jährige Nigerianer Henry O. in der Haft von einem privaten Mediziner untersucht, berichtete Pochieser. Dieser hätte im Gegenteil zu amtsärztlichen Gutachten Anzeichen für einen körperlichen Übergriff gefunden. Wies aussieht, hat da die Amtsärztin nicht so toll gearbeitet, meinte Pochieser. Man hat gewisse Dinge so nicht wahrgenommen.
Der Anwalt erhebt dabei neuerliche Vorwürfe gegen die Polizei: Die Amtsärztin habe die Untersuchungen in Gegenwart der Polizei durchgeführt und sei so gewissermaßen überwacht worden. Es könne nicht sein, dass die Exekutive Medizinern bei ihrer Arbeit auf die Finger schaue. Zudem sei das Beisein von Beamten ein Eingriff ins Privatleben seines Mandanten.
Kritik gab es auch an der Verhängung der Schubhaft, die laut Pochieser zu Unrecht ausgesprochen worden sein soll. Der an Diabetes leidende Nigerianer sei sozial integriert und habe eine österreichische Lebensgefährtin, mit der er zusammen wohne. Die Gefahr, dass er verschwinde, habe also nicht bestanden.
Zu den Ergebnissen der privaten ärztlichen Untersuchung gab es von der Polizei keine Stellungnahme. Dazu kann ich gar nichts sagen, erklärte der amtsführende Landespolizeikommandant Generalmajor Karl Mahrer auf APA-Anfrage. Der Vorfall sei derzeit Gegenstand von Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft. Dienstrechtlich und disziplinär sei den betroffenen Beamten derzeit nichts vorzuwerfen. Zwei amtsärztliche Untersuchungen hätten keine Verletzungen festgestellt, der Schubhäftling habe zudem widersprüchliche Aussagen getätigt. Derzeit stelle sich der Vorfall so dar, dass die Vorwürfe absolut nicht haltbar sind.
Auch die Anschuldigung, dass die Polizei die Ärzte überwacht habe, sei für ihn unverständlich, meinte Mahrer. Die Anwesenheit von Beamten diene nur dem Schutz des Mediziners. Da der Schubhäftling Polizisten angegriffen habe, könne man ihn bei einer Untersuchung nicht unbeaufsichtig lassen.
Pochieser will auf jeden Fall Beschwerde gegen die Verhängung der Schubhaft und die Behandlung seines Mandanten einlegen. Diese soll alle Punkte von der angeblichen Körperverletzung bis hin zur medizinischen Versorgung und der Verweigerung des Hofgangs beinhalten.
Die körperlichen Übergriffe und Beschimpfungen sollen laut SOS Mitmensch vergangenen Samstag oder in der Nacht zuvor stattgefunden haben. Dabei sollen die Worte Uns ist egal, wenn hier ein Neger stirbt gefallen sein. Dem 34-Jährigen wurde zuvor nach eigener Aussage ein vom Amtsarzt verschriebener Hofgang verweigert.
Bereits bei der Einlieferung soll es zu einem Zwischenfall gekommen sein: Dem Diabetiker sollen Medikamente verweigert worden sein, wodurch er einen Zuckerschock erlitten haben soll. Für die von den Vorwürfen betroffenen Beamten gibt es derzeit keine dienstrechtlichen Konsequenzen.
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