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Preiserhöhungen müssen Bauern zu Gute kommen

Bregenz - Der Landtag soll sich zu gerechten Produktpreisen für die Landwirtschaft bekennen. Die Vorarlberg ÖVP setzt sich dafür ein, dass Marktordnungsgesetze und der "Grüne Pakt" rasch umgesetzt werden.

Derzeit zeichnet sich aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Milchprodukten am Weltmarkt eine Preiserhöhung für die Konsumenten ab. „Diese Milchpreiserhöhung muss auch den Milchbauern zu Gute kommen!“ erklärt der Vorarlberger ÖVP-Agrarsprecher Josef Türtscher. Zur Absicherung der bäuerlichen Betriebe ist ein angemessener Preis für ihre Produkte unverzichtbar. Um jedoch die Produktion und damit auch die allgemeinen Leistungen der Bauern abzusichern, ist es auch notwendig, in entsprechenden Programmen wie etwa dem ÖPUL, die erbrachten Leistungen abzugelten.

Deshalb setzt sich die Vorarlberger ÖVP dafür ein, dass weiterhin Maßnahmen gesetzt werden, die eine wirtschaftliche Milchproduktion im Berggebiet und in den benachteiligten Regionen auch in Zukunft ermöglichen und dass das in Brüssel eingereichte Programm für die ländliche Entwicklung (Grüner Pakt) rasch zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Türtscher: „Wir werden deshalb auch einen entsprechenden Landtagsantrag einbringen, in dem sich der Landtag generell dazu bekennt, dass die Landwirte für ihre Produkte einen angemessenen und gerechten Preis erhalten!“

Das ÖPUL, das die wirtschaftliche Situation der Bäuerinnen und Bauern verbessert, liege, so der Agrarsprecher, derzeit unerledigt bei der EU zur Genehmigung auf. Für das Weiterführen der Betriebe ist es unerlässlich, dass das von Österreich vorgelegte Programm rasch in der eingereichten Form erledigt wird. „In diesem Zusammenhang ist es auch nicht vertretbar, dass die bereits ausgehandelten – für die Landwirtschaft existentiell wichtigen – Marktordnungsgesetze im Parlament nicht beschlossen werden. Dadurch fehlt den bäuerlichen Betrieben die Rechtssicherheit!“ So ist unter anderem die Handelbarkeit von zusätzlichen Milchquoten ab 1. Juli 2007 mangels nationaler Gesetzesgrundlage nicht mehr möglich. Auch für die Mutterkuhprämie fehlt nach heutigem Stand ab dem 1. Juli 2007 die rechtliche Basis. Die Landesregierung wird deshalb im Antrag auch aufgefordert, bei den im Parlament vertretenen Parteien für eine rasche Beschlussfassung der landwirtschaftlichen Marktordnungsgesetze einzutreten.

(Quelle: LAbg Josef Türtscher, ÖVP Vorarlberg)

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