Von: Seff Dünser
Allein die Zollabgaben für den Pkw sind höher, als viele Autofahrer für den Kauf ihres Fahrzeugs ausgeben. Mit 18.509,72 Euro wurden nun am Bundesfinanzgericht die Zollabgaben für einen Porsche Panamera Turbo festgesetzt. Damit wurde in zweiter Instanz der Beschwerde des Porsche-Besitzers keine Folge gegeben. Der erstinstanzliche Bescheid des Zollamts Feldkirch-Wolfurt wurde am Bundesfinanzgericht dem Grunde nach bestätigt und der Höhe nach nach oben abgeändert. Die Finanzrichterin erklärte eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wegen der eindeutigen Rechtsprechung für unzulässig. Nun besteht für den Beschwerdeführer noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht in Wien.
Die Zollschuld wurde damit begründet, dass der Beschwerdeführer seinen ausschließlichen Wohnsitz in Österreich hat und mit dem Porsche nach Österreich eingereist ist. Der Sportwagen war auf sein Liechtensteiner Unternehmen zugelassen und wurde von ihm dienstlich und privat gefahren.
Als Angestellter hätte er nicht gezahlt
Keine Zollabgaben wären nach den zollrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) zu bezahlen gewesen, wenn der Porsche-Fahrer beim Liechtensteiner Unternehmen angestellt und zur Benützung des Autos berechtigt gewesen wäre. Das war aber aus Sicht der Finanzrichterin nicht der Fall. Denn der Fahrer sei der alleinige Inhaber der Firma, deren Sitz außerhalb der EU liege.
Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers hat bislang vergeblich damit argumentiert, sein Mandant sei als weisungsgebundener Arbeitnehmer einzustufen, weil er auch Geschäftsführer des Liechtensteiner Unternehmens sei. Zudem sei er Verwaltungsrat und Aktionär der Aktiengesellschaft.
Zeitwert 56.000 Euro
Zollbeamte hatten den Porsche-Lenker im März 2015 während einer Fahrt durch ein Ortsgebiet angehalten und kontrolliert. Der Mann gab an, er habe den Porsche Panamera Turbo in Österreich im Jahr 2012 um 172.000 Euro für seine Firma gekauft und in Liechtenstein angemeldet.
Bei der Zollkontrolle waren mit dem Sportwagen bereits 88.000 Kilometer gefahren worden. Für die Abgabenbemessung wurde von einem Zeitwert des Autos von 56.000 Euro ausgegangen. Der Zoll wurde am Bundesfinanzgericht mit 5656,68 Euro bestimmt, die Einfuhrumsatzsteuer mit 12.444,70 Euro und die inzwischen eingetretene Abgabenerhöhung mit 408,34 Euro. Daraus ergibt sich die zu begleichende Zollschuld von exakt 18.509,72 Euro.
(NEUE)
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